
1,3 Millionen Franken an Marktprämien für die GroßwasserkraftVon 90% runter auf 56,7%: Jetzt wird Wasserkraft wieder aktuell
Im Wallis ist Wasserkraft ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Wasserkraft macht die Schweiz zudem unabhängig von fremder Energie aus Europa. Daher ist sie förderungswürdig.
Gemäß geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Großwasserkraftwerken eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mußten.
Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2024 (für das Geschäftsjahr 2023) gehen an 2 Empfänger.
Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 1.3 Millionen Franken für rund 129 Millionen Kilowattstunden oder rund 0.3% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2023.
Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2022 keine Marktprämien ausbezahlt.
Bis Ende Mai 2024 (jährliche Eingabefrist, siehe Kasten) waren beim BFE 4 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 1,6 Millionen Franken eingegangen.
Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft.
Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Großwasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise im Jahr 2023 oder die Absatzmenge der Produktion aus Großwasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.
In den letzten Tagen hat das BFE den Gesuchstellern ihren Anspruch auf Marktprämie per Verfügung mitgeteilt, wobei diese Verfügungen erst nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist rechtskräftig werden.
Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.
Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2023 erhalten 2 Empfänger. Dies für insgesamt 2 Großwasserkraftwerke, die 129 Millionen Kilowattstunden des produzierten Stroms 2023 unter den Gestehungskosten absetzen mußten.
Die gesamte Fördersumme beträgt rund 1,3 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 1,0 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.
Weitere Informationen zur Marktprämie 2024 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2025 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten.
Die „Marktprämie“
Seit 2018 enthält das Energiegesetz für die Unterstützung der einheimischen Großwasserkraft (Großwasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW) das Förderinstrument Marktprämie, das von Steuergeldern bezahlt wird.
Die Marktprämie gleicht die nicht gedeckten Gestehungskosten aus, beträgt aber höchstens 1.0 Rappen pro kWh. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss.
Dies können Betreiber, Eigner oder Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen sein.
Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung.
Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Endverbraucher pro konsumierte Kilowattstunde Strom bezahlen. Der Netzzuschlag beträgt 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden damit unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge finanziert.
Um die Marktprämie zu beantragen, muß jeweils bis am 31. Mai ein Gesuch beim BFE eingereicht werden. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Firma AFRY Schweiz AG unterstützt.
Die Marktprämie ist befristet. Ein letztes mal erfolgt die Auszahlung im Jahr 2031 basierend auf den Geschäftszahlen 2030.
Die Wasserkraft in der Schweiz: Von 90% auf nur noch 57,6%
Hätten Sie´s gewußt? Vor nicht allzulanger Zeit kam 90% des Stroms aus der Schweiz aus Wasserkraft. Jetzt sind es nur noch 57,6%.
Die Schweiz bietet dank ihrer Topographie und beträchtlichen durchschnittlichen Niederschlagsmengen ideale Bedingungen für die Wasserkraftnutzung.
Nachdem gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Ausbau der Wasserkraftnutzung begonnen hatte, setzte zwischen 1945 und 1970 eine eigentliche Blütezeit ein, während der im Unterland zahlreiche neue Laufkraftwerke und auch die grössten Speicheranlagen erstellt wurden.
Noch zu Beginn der 1970-er Jahre stammten auf der Basis der mittleren Produktionserwartung fast 90% der inländischen Stromproduktion aus Wasserkraft.
Dieser Anteil nahm durch die Inbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke bis 1985 auf rund 60% ab und liegt heute bei rund 57.6%.
Nach wie vor ist die Wasserkraft damit unsere wichtigste einheimische Quelle erneuerbarer Energie.
(pd, rm)
(Symbolbild)