Strafvollzug 2020:

Strafvollzug 2020:

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2020 wurden in der Schweiz an 10 945 Personen Strafen und Maßnahmen vollzogen (2019: 13 810). Davon wurden gut zwei Drittel (67%) in eine Justizvollzugseinrichtung eingewiesen.

Knapp ein Drittel (30%) verrichtete eine gemeinnützige Arbeit und 3% verbüßten die Strafe mit einer elektronischen Fußfessel.

86% der eingewiesenen Personen waren Männer und 42% Schweizer Staatsangehörige. Der durchschnittliche Insaßenbestand in den Justizvollzugseinrichtungen verringerte sich um 6%.

Diese Zahlen stammen aus der Statistik des Vollzugs von Sanktionen des Bundesamtes für Statistik (BFS).

2020 vollzogen im Jahresdurchschnitt 4983 Personen eine Strafe oder eine Maßnahme in einer Schweizer Justizvollzugseinrichtung, davon mehr als die Hälfte (58%) eine Freiheitsstrafe und 21% eine stationäre Maßnahme. Gegenüber 2019 sank der Insassenbestand um 6%.

Ein Drittel mit psychischen Störungen

Bei zwei Dritteln der insgesamt 1029 Personen im Maßnahmenvollzug wurde eine Behandlung wegen psychischen Störungen angeordnet (gemäß Art. 59 des Strafgesetzbuchs – StGB) und jede sechste Person (15%) wurde verwahrt (gemäß Art. 64 StGB). 93% der Personen im Maßnahmenvollzug waren Männer und 28% mindestens 50 Jahre alt.

3/4tel Männer und 39% Ausländeranteil (ohne Eingebürgerte mit Migrationshintergrund)

2020 wurden 3550 Strafen vollumfänglich als gemeinnützige Arbeit vollzogen. Gegenüber 2019 entspricht dies einer Abnahme von 17%. Mehr als drei Viertel der verurteilten Personen waren Männer und 59% Schweizer Staatsangehörige.

In 360 Fällen wurde die gesamte Strafe mit einer elektronischen Fußfessel verbüßt (2019: 412).
Die durchschnittliche Dauer einer elektronischen Überwachung lag bei 99 Tagen.

SW
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