
3. Rhonekorrektion – Der Staatsrat verabschiedet die Leitlinien für die RevisionNeue Leitlinien, langwierige dauernde Revision dauert bis Ende nächstes Jahre
Die 3. Rhonekorrektion gab unter anderem aufgrund des Hochwassers letztes Jahr viel zu reden. Nun gibt es neue Leitlinien, berichtet die Dienststelle für Naturgefahren.
Der Staatsrat hat die Leitlinien verabschiedet, die den Rahmen für die Revision der 3. Rhonekorrektion abstecken.
Diese Leitlinien setzen die Prinzipien des integralen Risikomanagements um und stützen sich auf das Generelle Projekt (GP-R3) von 2016, beziehen aber die neuen hydrologischen Grundlagen, den Klimawandel und die Anforderungen des Bundes mit ein, um die Sicherheit, die Landwirtschaft und die Umwelt unter einen Hut zu bringen.
Sie wurden bereits dem Bundesamt für Umwelt unterbreitet und werden auch noch der Geschäftsprüfungskommission des Großen Rates (GPK) und der zuständigen thematischen Kommission vorgelegt.
Die Leitlinien sollen den Revisionsarbeiten, die 2026 abgeschlossen werden dürften, zur Orientierung dienen.
Revision beschlossen
Am 22. Mai 2024 beschloß der Staatsrat, die 3. Rhonekorrektion und deren Generelles Projekt (GP-R3) einer Revision zu unterziehen. Und noch im selben Mai nahm der Große Rat ein dringliches Postulat an, mit dem er den Staatsrat aufforderte, ihm zuhanden einen Beschlußentwurf auszuarbeiten, damit der Rat sich zum revidierten Projekt äussern könne.
Um dem Willen des Parlaments zu entsprechen und einen Rahmen für die Revisionsarbeiten zu schaffen, hat die Dienststelle für Naturgefahren (DNAGE) 17 Leitlinien erarbeitet.
Diese definieren die Grundlagen des Projekts der 3. Rhonekorrektion im aktuellen Kontext und die wesentlichen Prinzipien auf, denen zu folgen ist, damit die Talebene rasch und effizient vor Überschwemmungen geschützt werden kann.
Neue Projektausrichtung
Sie konsolidieren auch die Projektausrichtung oder definieren sie neu, indem sie die unumgänglichen Sachzwänge sowie den verfügbaren Handlungsspielraum aufzeigen.
Der Staatsrat hat diese Leitlinien verabschiedet und beschlossen. Und wird sie im Anschluß per Delegation durch das Departement für Mobilität, Raumplanung und Umwelt (DMRU) der Geschäftsprüfungskommission des Großen Rates (GPK), als Oberaufsichtsbehörde des Großen Rates, sowie der thematischen Kommission Bau und Verkehr (ThemKom BV), als Fachkommission des DMRU, vorzulegen.
Prävention
Die Leitlinien fügen das Projekt der 3. Rhonekorrektion nun in ein Vorgehen nach dem integralen Risikomanagement ein, bei dem die baulichen und organisatorischen Maßnahmen der R3 sowie die Prävention und Intervention miteinander verknüpft werden.
Sie behalten das Generelle Projekt von 2016 (GP-R3) als Bezugsrahmen für die Gesamtübersicht und die Grobplanung bei.
Doch es kommen neue Elemente hinzu, nämlich die veränderten hydrologischen Grundlagen und Anforderungen des Bundes, die explizite Berücksichtigung des Klimawandels und eine bessere Vereinbarkeit von Sicherheit, Landwirtschaft und Umwelt.
Neue Vorschriften
Diesen Elementen konnte bei der Verabschiedung des GP-R3 im Jahr 2016 noch nicht Rechnung getragen werden, da sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse (Hydrologie, Klima) und die Vorschriften des Bundes (Fruchtfolgeflächen, Gewässerraum, Biodiversität) im letzten Jahrzehnt stark weiterentwickelt haben.
Die Revision ermöglicht es nun, sie zu integrieren, um ein konformes, realistisches und nachhaltiges Projekt zu gewährleisten.
Neue Schutzziele
So werden die Schutzziele auf der Grundlage nationaler Standards (Hochwasser mit einer Wiederkehrperiode von 30, 100 und 300 Jahren) und nach den Prinzipien des integralen Risikomanagements festgelegt, um eine angemessene Sicherheit zu erreichen, die mit jener bei anderen Naturgefahren vergleichbar ist.
Die Schutzziele werden Abschnitt für Abschnitt und in Abhängigkeit von der Gefahr für die Bevölkerung und den zu schützenden Sachgütern bestimmt.
Die revidierten Abflußberechnungen berücksichtigen nun die Auswirkungen des Klimawandels, die Rückhaltekapazitäten, die sich aus Wasserkraftanlagen sowie aus kontrollierten Überflutungen in der Ebene ergeben.
Die revidierten Bemessungsabflüsse führen zu einer Aktualisierung der Gefahrenkarten und deren Genehmigung.
Nicht in Stein gegossen: Projekt wird kontinuierlich weiterentwickelt
Im Übrigen ist der Projektperimeter nicht mehr wie im GP-R3 endgültig festgelegt, sondern wird schrittweise entsprechend den überarbeiteten Schutzzielen, den neuen Bemessungsabflüssen und den bundesrechtlichen Anforderungen an die Fruchtfolgeflächen (FFF) bestimmt.
Parallel dazu muß im Rahmen der Projektrevision auf Grundlage der geltenden eidgenössischen Empfehlungen der Gewässerraum der Rhone festgelegt werden.
Interessensabwägungen notwendig
Sollten Unvereinbarkeiten auftreten, werden Varianten geprüft. Die gewählte Lösung muss nach einer Interessenabwägung den Interessen der Sicherheit, der Umwelt und der Landwirtschaft bestmöglich gerecht werden.
Aus ökologischer Sicht werden im Rahmen der Revision die Ziele im Zusammenhang mit der Auedynamik der Rhone neu bewertet.
Fluß = lebendiges Gewässser
Der Fluß muß als lebendiges Gewässer betrachtet werden, dessen Aufweitungen die mit ihm verbundenen Lebensräume berücksichtigt. Mögliche Verbindungen zu benachbarten Ökosystemen – Kanäle, Sümpfe, Feuchtgebiete, Kiesgrubenseen – müssen aufgewertet werden.
Die vom Staatsrat verabschiedeten Leitlinien wurden vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft und grundsätzlich gutgeheißen, allerdings mit dem Hinweis, dass der Finanzrahmen des Bundes je nach den künftigen Anpassungen neu zu beurteilen wäre.
Eine Aktualisierung der Projektkosten wird nach der Genehmigung der Leitlinien und der Ausführung der Revisionsarbeiten erfolgen.
Prioritäre Maßnahmen
Während dieser Zeit wird die Entwicklung der prioritären Maßnahmen nach dem festgelegten Zeitplan fortgesetzt.
Langsam mahlen die Mühlen der Beamten: Die Revision des Projekts der 3. Rhonekorrektion dürfte erst Ende 2026 abgeschlossen sein, so die Dienststelle für Naturgefahren.
(pd, rm)
(Foto: Kt. VS)