
3. Rhonekorrektion im Abschnitt Oberwald-Brig vom Goms bis östlich Raron: Verpflichtungskredit beim Großen Rat beantragt
Im Rahmen der 3. Rhonekorrektion hat der Staatsrat beschlossen, dem Großen Rat einen Verpflichtungskredit von 17.9 Millionen Franken zu unterbreiten.
Dieser dient der Finanzierung der ersten Etappen der Sicherungs- und Revitalisierungsarbeiten im Abschnitt Oberwald-Brig.
Die Prioritären Maßnahmen auf dem Abschnitt Oberwald-Brig gehören zu den künftigen Baustellen, die im Rahmen der 3. Rhonekorrektion umgesetzt werden sollen.
Deshalb hat der Staatsrat beschlossen, dem Großen Rat einen Verpflichtungskredit von 17.9 Millionen Franken zu unterbreiten. Mit diesem Betrag soll die erste Umsetzungsphase finanziert werden, d.h. die Erstellung der Auflagedossiers, der Landerwerb und die Realisierung erster Maßnahmen.
Abschnitt Oberwald-Brig vom Goms bis östlich Raron
Der Abschnitt Oberwald-Brig erstreckt sich über 40 Kilometer und betrifft
12 Gemeinden in den Bezirken Goms und östlich Raron.
Die Arbeiten für den Hochwasserschutz umfassen Maßnahmen zur Stabilisierung des Flussbetts, Schutzmassnahmen für Reckingen und Oberwald sowie Verbreiterungen auf einzelnen Abschnitten.
Revitalisierungsmaßnahmen in 5 Auengebieten
Vorgesehen sind auch Revitalisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den fünf Auengebieten von nationaler Bedeutung auf diesem Flußabschnitt.
Der dem Großen Rat unterbreitete Verpflichtungskredit entspricht 25 % der Gesamtkosten der prioritären Maßnahmen im Goms (71.7 Millionen).
Der Nettoanteil des Kantons wird auf 5.7 Millionen Franken geschätzt.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Straßen (ASTRA) werden sich voraussichtlich mit 11.7 Millionen Franken beteiligen. Der Anteil der Walliser Gemeinden beläuft sich auf 358’500 Franken.
(pd, rm)
(Beitragsbild: Reckingen / Goms)