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Daniel Anrig erneut vor Gericht

Daniel Anrig erneut vor Gericht

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Bis zu 900 Franken kostet es in Zermatt ohne Ausnahmebewilligung zu fahren. Um 900 Franken geht es auch bei einem Verkehrsdelikt, allerdings im Kanton Zürich.

Daniel Anrig (50), muß in diesem Frühjahr in Dietikon ZH vor Gericht. Dies berichten verschiedene Zürcher Medien.

Der frühere Gemeindeschreiber von Zermatt und frühere Kommandant der Schweizergarde im Vatikan, kam erst kürzlich – nicht zuletzt auch „dank“ der Fürsorglichkeit der Gemeindepräsidentin – schweizweit und sogar weltweit in die Schlagzeilen kam, hat neue Unbill ins Haus stehen.

Er erhielt einen Strafbefehl wegen überhöhter Geschwindigkeit mit einer Fahrt eines E-Autos.

Und soll im 85 Kmh anstatt 50 gefahren sein. Jedoch weigert er sich, die Geldstrafe für das Verkehrsdelikt zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Limmattal-Albis erließ einen Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 180 Franken. Und obendrein eine unbedingte Buße von 900 Franken.

Strafbefehl nicht akzeptiert

Mit Zahlung dieser 900 Franken hätte Anrig neue Schlagzeilen verhindern können lästern zürcher Medien und die SDA.

Wobei es mutmaßlich wohl Gründe geben wird, daß Anrig die Buße nicht akzeptieren will. Jeder Bürger und Ausländer hat das Recht, einen Strafbefehl und eine Buße nicht zu akzeptieren. Dann geht es vor Gericht und gibt einen Prozeß in welchem entschieden wird, ob Strafbefehl und Buße zu recht verfügt wurden.

3 Monate U-Haft

Erst Anfang Februar war er aus der Untersuchungshaft in Zürich entlassen worden, wo er sich stattliche drei Monate befand. Er soll gemäß Staatsanwaltschaft jemanden bedroht haben.  Anrig hatte bereits früher eine Verurteilung wegen Nötigung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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