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Wallis: Prostitutionsverbot während Corona

Wallis: Prostitutionsverbot während Corona

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Prostitution ist in Zeiten von Corona verboten.

Wobei im Wallis auf der Corona-Seite nichts von solchen Verboten zu finden ist: https://www.vs.ch/de/web/coronavirus

Was kann passieren, wenn ein Freier bei einer Kontrolle ins Netz gehen sollte? Hier droht eine Buße.

Für gewerbsmäßig gegen das geltende Corona-Regime verstoßende Prostituierte oder Bordellbetreiber hingegen drohen schon Anzeigen statt Bußen.

Unklar ist die Einstufung von Escort-Diensten und Begleit-Diensten.
Begleitagenturen haben oft in den AGB, daß es den Nutzern des Angebotes freigestellt ist, ob es weitere Kontaktvertiefungen, etwa sexueller Art, gibt.
Daher greift hier juristisch gesehen das Verbot nicht. Denn Begleitagenturen können auch Angebote beinhalten von Personen, die einfach – ohne sexuellen Kontakt – sich eine Begleitung wünschen.

Ob auf einer Party oder für ein Geschäftsessen oder sogar nur zum Shoppen.

Hier sind die Grenzen fließend. Nicht alles kann der Gesetzgeber regulieren.

Quelle Beitragsbild oben: diva-escort.de

SW
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