
Entwurf für neue Verfassung für den Kanton Wallis
Eine schon seit über 2018 andauernde nie-enden-wollende Geschichte ist nun einen Schritt weiter:
Bei einer Zeremonie im Haus der Präfektur (Maison de la Préfecture) in Sitten haben die Vertreter des Verfassungsrates dem Staatsrat offiziell den Entwurf der neuen Kantonsverfassung übergeben.
Dieser wird später gemäß Art. 105 der aktuellen Verfassung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Der Staatsrat in corpore empfing die zehn Mitglieder des Präsidialkollegiums des Verfassungsrates im Maison de la Préfecture in Sitten zur offiziellen Übergabe des Entwurfs der neuen Kantonsverfassung und ihrer Variante.
Im Rahmen dieser Zeremonie erhielt Staatsratspräsident Christophe Darbellay von Géraldine Gianadda, der Koordinatorin des Präsidialkollegiums des Verfassungsrates, den Entwurf der neuen Kantonsverfassung, das Ergebnis der vierjährigen Arbeit der 130 Mitglieder des Verfassungsrates.
Rückblende
Bei der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 hatten die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und beschlossen, diese Aufgabe einem Verfassungsrat (Constituante) zu übertragen.
Dieser wurde am 25. November 2018 gewählt und hatte ab der konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 2018 vier Jahre Zeit (die später aufgrund der umstrittenen Corona-Zwangsmaßnahmen um sechs Monate verlängert wurde), um dem Staatsrat einen Entwurf für eine neue Verfassung zu übergeben.
Abstimmung über neue Verfassung des Kantons Wallis
Weil der Verfassungs-Entwurf innerhalb der im Dekret über den Verfassungsrat festgelegten Fristen beim Staatsrat eingegangen ist, obliegt es nun der Regierung, die kantonale Abstimmung zu organisieren, in deren Verlauf das Walliser Volk über die vom Verfassungsrat vorgeschlagene neue Verfassung sowie ihrer Variante abstimmen wird.

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(rm, pd)
(Fotos: Isabelle Favre)