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Volksabstimmung über E-ID:

Volksabstimmung über E-ID:

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Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 7. März 2021 über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ab.

Das Gesetz schafft die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität und regelt, wie sich Personen im Internet eindeutig, sicher und praktisch identifizieren können.

Wer soll ID und Paß in Zukunft ausstellen?

Das E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren und durch private Anbieter herausgeben lassen: den digitalen Schweizer Paß.

Das ist wichtig, denn auf lange Sicht dürfte der digitale E-Paß, also die E-ID den Schweizer Paß bzw. die Identitätskarte ersetzen.

In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern haben bereits große (US)-Konzerne die Rechte an sich gerissen, die hoheitlichen staatlichen Aufgaben der ID-Herausgabe zu übernehmen.

Kommt dies nun auch in der Schweiz? Daß man in Zukunft bei irgendwelchen Stellen irgendwelcher globaler Konzerne seinen Paß / ID bzw. seine E-ID beantragen wird?

Die “Digitale Gesellschaft” Schweiz schreibt dazu:

“Der Bundesrat und das Parlament wollen einen historischen Systemwechsel: Private Unternehmen sollen in Zukunft den digitalen Schweizer Pass (E-ID) ausstellen und sensible private Daten verwalten. An die Stelle des staatlichen Paßbüros treten Großbanken, Versicherungsgesellschaften und staatsnahe Konzerne.”

Und weiter:

Die E-ID ist eine der demokratiepolitisch wichtigsten Entscheidungen: Es geht um die offizielle Identität der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz. Verträge, Finanztransaktionen, Gesundheitsinformationen und auch Behördengeschäfte, wie die Steuererklärung oder die politische Entscheidungsfindung, werden zukünftig digital mit Hilfe einer E-ID abgewickelt werden.

Eine repräsentative Umfrage zeigt, dass 87% der Bevölkerung den digitalen Pass vom Staat beziehen wollen. Statt dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung zu tragen, verabschiedet sich der Bund und das Parlament mit der Privatisierung der E-ID von einer staatlichen Kernaufgabe.

Referendum ergriffen

Gegen das E-ID-Gesetz wurde von einem breit aufgestelltem Komitee das Referendum ergriffen.

Das E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren und durch private Anbieter herausgeben lassen: den digitalen Schweizer Paß.

Wer über private oder staatliche Internetportale Waren oder Dienstleitungen beziehen will, muß sich in der Regel identifizieren und kann dies auch heute bereits auf digitalem Wege ohne E-ID von Privatkonzernen oder anderen Anbietern.

Wozu die Konzerne statt den Staat?

Bundesrat und Parlament haben ein Gesetz ausgearbeitet, das die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identifizierungsmöglichkeit (E-ID) schaffen soll und die Umsetzung soll dabei auch privaten Anbietern überlassen werden können.

Doch warum soll nicht der Staat sondern sollen private Konzerne die Daten verwalten?

Bereits acht Kantone verwehren dem E-ID-Gesetz ihre Unterstützung.

Dies, weil sie die Herausgabe von Identitätskarten und Pässen (auch den elektronischen IDs der Zukunft) als staatliche Aufgabe betrachten.

Der Kanton Schaffhausen und die Stadt Zug geben bereits eine eigene E-ID heraus. Der Bund könnte problemlos selbst einen digitalen Pass herausgeben. Auch unser Nachbarland Liechtenstein schaffte dies innert Jahresfrist.

Staatliche Kontrolle

Mit der staatlich kontrollierten E-ID können Angebote im Internet genutzt werden, für die noch manchmal noch ein Erscheinen vor Ort bei veralteten Anbietern nötig war.

Zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos einer Bank, die noc persönliches Erscheinen wünschte oder bei der Bestellung eines Strafregisterauszugs.

Die E-ID ist freiwillig.

Kontrolle und Aufsicht der E-ID

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Das Referendumskomitee kritisiert die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten.

Der Bund behält mit dem neuen E-ID-Gesetz jedoch seine hoheitlichen Aufgaben.

Er überprüft und bestätigt anhand seiner Register die Identität der einzelnen Personen. Die technische Umsetzung und den Betrieb der E-ID überläßt er E-ID-Anbietern, die sich staatlich anerkennen lassen müssen und kontrolliert werden.

Anbieter können Unternehmen (auch ausländische Konzerne), Kantone und Gemeinden sein.

Der digitale Schweizer Paß ausgestellt von Konzernen wie Microsoft, Google oder Apple etc.?

Irgendwann wird möglicherweise der digitale Paß den physischen Paß ersetzen. Daher ist die Positionierung, wem die hoheitlichen Rechte für die E-ID vergeben werden entscheidend für die Zukunft.

Personen, die eine E-ID wollen, sollen wählen können, bei wem sie diese ausstellen lassen.

Erfüllt kein Anbieter die gesetzlichen Anforderungen u. a. an die Sicherheit und den Datenschutz, kann der Staat eine eigene E-ID herausgeben, heißt es seitens des Bundesrates und weiter: Diese Aufgabenteilung sichere die staatliche Kontrolle einerseits und die bestmögliche Nutzung des digitalen Fortschritts andererseits, so der Bundesrat.

Die Sicherung der Identität ist seit jeher eine staatlich-hoheitliche Aufgabe, die unter demokratische Kontrolle gehört, so die Gegner der Privatisierung der Paß- / ID-Herausgabe durch Konzerne etc.

Sicherheitsfragen noch und nöcher

Das E-ID-Gesetz stellt sicher, daß Konsumenten für einfache Käufe im Internet weiterhin keine E-ID benötigen, heißt es. Zumindest vorerst dürfte das auch so sein.

Es schaffe zudem eine eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM). Die Kommission anerkennt E-ID-Anbieter und deren technische Systeme. Sie kontrolliere zudem laufend die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Der Datenschutz im E-ID-Gesetz geht über die Vorgaben des Datenschutzgesetzes hinaus, die E-ID ist damit sicherer als herkömmliche Logins. Daten dürfen immer nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der E-ID nutzenden Person weitergegeben werden.

E-ID-Anbieter ihrerseits dürfen die Daten nur für Identifizierungen verwenden.

Was passiert mit den ganzen Daten?

Es ist zwar verboten, sie für andere Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben, auch nicht an die Digital-Dienste. Doch welche Konzerne halten sich schon an solche Vorgaben? Spätestens seit Assange und Snowden sollte man wissen, daß diese Vorgaben nicht interessieren.

Die Daten müßten wenigstens in der Schweiz gespeichert werden, so sieht es das E-ID-Gesetz vor. Doch wer es kontrollieren kann wenn private Anbieter die Daten in der Hand haben, das steht auf einem anderen Blatt.

E-ID Schlüssel zur weiteren Digitalisierung?

Durch die E-ID soll “vieles im Internet einfacher, praktischer und sicherer” werden.

Das E‑ID-Gesetz soll “ein Schlüssel für die weitere Digitalisierung der Schweiz” werden.

Durch die “staatlich regulierte Basisdienstleistung” sollen angeblich des Bundesrates “neue Angebote und Möglichkeiten entstehen” können.

Remo Maßat

SW
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