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Solar-Verhinderung: Dringliches Postulat eingereicht

Solar-Verhinderung: Dringliches Postulat eingereicht

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Das Thema Solar bewegt weiter die Gemüter.

Während Solarprojekte im hochalpinen Raum in der Bevölkerung umstritten sind, besteht wohl weitgehend großer Konsens darüber, daß die für Solarenergie nutzbaren Flächen an bestehenden Gebäuden genutzt werden sollten.

Aktuell wurde ein dringliches Postulat von Christian Gasser (SVPO) eingereicht. Und zwar, weil die Bewilligungspraxis der Beamtenstuben bloß im Schneckentempo vorangeht. 99% aller eingereichten Walliser Solarprojekte würden so Bundesgelder nicht erhalten, so Gasser.

Beim Postulat bezieht sich Gasser auf die umstrittenen alpinen Solarprojekte, wobei er auch die nahezu unumstrittenen Solarprojekte auf bestehenden Bauten sowie Kleinwindkraft auf diesen Bauten unterstützt.

Zu den Gründen für das Postulat und dessen Dringlichkeit führt Gasser im Einzelnen aus:

Im Mai wurde in Siders am Energieforum erstmalig der detaillierte Prozeßablauf für die Bewilligung der alpinen Photovoltaikanlagen durch die Dienststelle für Energie und Wasserkraft vorgestellt.

Es wurde grafisch der Prozeß für die Erlangung einer Baubewilligung Schritt für Schritt mittels Flußdiagramm dargelegt.

Die Dienststelle für Energie und Wasserkraft präsentierte den Ablauf der Gesuche und der einzureichenden Dokumente inkl. aller beteiligten Dienste und Prozesse anhand einer Präsentation.

Alarmierend sind die 2 Beispiele der Dienstelle für Energie Wasserkraft auf den letzten Seiten der Präsentation:

Beispiel 1: Solar-Anlagen welche bis Ende Juni 2023 eingereicht werden können mit einer erteilten Baubewilligung ab Juli/August 2025 rechnen

Beispiel 2: Solaranlagen welche ab November 2023 und später eingereicht werden, erhalten die Baubewilligung erst nach dem Stichtag im Dezember 2025:

Bei dieser Präsentation wurde klar ersichtlich, daß jedes geplante Projekt, das später als Juni 2023 eingegeben wird, die Frist vom Dezember 2025 nicht wird einhalten können.

Unter diesen Voraussetzungen werden 99 % der Walliser Projekte die Subventionen des Bundes nicht erhalten.

Gesuche an den Bund können erst gestellt werden, wenn ein Projekt rechtskräftig bewilligt ist. Damit Geld fließt, müssen bis 31.12.2025 mindestens zehn Prozent der erwarteten Produktion der gesamten geplanten Anlage oder 10 Gigawattstunden ins Netz eingespeist werden.

Dies ist mit einem Erhalt einer Baubewilligung ab August 2025 nicht mehr realistisch. Denn die Aufträge müssen erteilt und die Werkverträge mit den unternehmen abgeschlossen werden.

Das Material muß bestellt und verfügbar sein und die die beteiligten Firmen müssen noch genügend Zeit haben die arbeiten auch fachgerecht ausführen zu können.

Dringlichkeit

Für die Dringlichkeit führt Gasser insbesondere drei Punkte an:

Aktualität: Im Mai wurde in Siders am Energyforum erstmalig der detaillierte Prozessablauf für die Bewilligung der alpinen Photovoltaikanlagen durch die Dienststelle für Energie und Wasserkraft vorgestellt

Unvorhersehbarkeit. Es war bis dahin nicht abzusehen, welcher organisatorische Ablauf und Aufwand zum Erhalt der Baubewilligung für alpine Photovoltaikanlagen nötig ist.

Notwendigkeit einer Maßnahme: Wenn der Prozess nicht sofort angepasst wird, werden alle Walliser Solarprojekte die Frist von Dezember 2025 nicht einhalten können.

Schlußfolgerung

Der geplante Ablauf-Prozeß der involvierten Dienststellen und Ämter ist zwingend zu optimieren.

Es müssen mehrere der vorgesehenen Prüfungen und Stellungnahmen gleichzeitig ablaufen oder sogar in einer erweiterten Sondereinheit („taskforce“) aller Dienststellen gemeinsam abschließend behandelt werden, um den walliser alpinen Solarprojekten eine reale Chance auf die Verwirklichung zu gewährleisten.

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