
Pflegeberufe: Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege und im Unterrichtswesen ergreift der Staatsrat Maßnahmen für die beiden Bereiche.
So hat der Kanton entschieden, größere Beträge zu investieren, um die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals des Spital Wallis, in APH und im SMZ zu verbessern.
Zudem werden ab dem Schuljahr 2023/2024 bedeutende Maßnahmen umgesetzt, um die Attraktivität des Lehrberufs zu steigern und die Qualität des Unterrichts der Walliser Schule von der obligatorischen Schulzeit bis zur allgemein- und berufsbildenden Sekundarstufe II zu gewährleisten.
Viele Pflegefachpersonen kehren ihrem Beruf frühzeitig den Rücken und Schulen bekunden Mühe, qualifizierte Lehrpersonen zu finden.
Der Fachkräftemangel macht sich sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene bemerkbar und hat sich insbesondere durch die umstrittenen Corona-Zwangsmaßnahmen aber auch andere Faktoren wie die erhöhte Komplexität der Betreuungsfälle zugespitzt.
Daher hat der Staatsrat entschieden, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen des Pflege- und Lehrpersonals zu verbessern und die Attraktivität dieser Berufe zu steigern.
Pflegepersonal
Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Volksinitiative «Für eine starke Pflege» erstellt der Kanton einen Maßnahmenplan, um den zweiten Teil der Initiative, also die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, vorwegzunehmen.
So werden ab 2023 schrittweise Maßnahmen zugunsten des Pflegepersonals des Spital Wallis (HVS), der APH und der SMZ eingeführt.
Hierfür wird 2023 ein Budget von 7 Millionen Franken gewährt, das schrittweise auf 15 Millionen Franken im Jahr 2024 und 20 Millionen Franken im Jahr 2025 erhöht wird. Dieser Maßnahmenplan ist die Antwort auf die Aufforderung des Bundes nach raschem Handeln der Kantone, Sozialpartner und allen Akteuren des Gesundheitssystems.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) stimmte diesem Prinzip formell zu.
Lohnerhöhungen
Die 7 Millionen Franken, die für das Jahr 2023 gesprochen wurden, fließen in die Lohnerhöhung in Pflegeberufen – einschließlich medizintechnischer und -therapeutischer Berufe am HVS sowie für die Erhöhung der Nacht-, Wochenend- und Feiertagszulagen.
Sie wurden im Dezember 2022 vom Großen Rat genehmigt, um die Löhne des HVS an diejenigen der nahegelegenen Spitäler (Spital Riviera-Chablais und Spital Thun) anzugleichen.
Im Jahr 2024 kommen weitere 8 Millionen Franken hinzu, um den Personalbestand der Pflegefachkräfte am HVS zu erhöhen und einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Langzeitpflegebereich auszuarbeiten.
Das HVS hat sich zum Ziel gesetzt, jährlich 20 bis 30 zusätzliche Vollzeiteinheiten (VZE) zu schaffen, um das Arbeitsvolumen des Pflegepersonals zu reduzieren.
Darüber hinaus wird durch den GAV eine Harmonisierung der Sozial- und Lohnbedingungen der APH und SMZ im Kanton möglich. Dies wird in einem Postulat gefordert, das vom Parlament angenommen wurde.
Schließlich werden im Jahr 2025 zusätzliche 5 Millionen Franken eingesetzt, um den Personalbestand des HVS weiter aufzustocken, sodaß im Vergleich zu heute 60 zusätzliche VZE vorhanden sein werden. Die ergänzenden Mittel dienen ausserdem dazu, die Gehälter in APH und SMZ an jene des HVS anzugleichen.
Dadurch ist das Wallis der erste Kanton, der sich mit Aussicht etwaiger Bundesbeiträge für die Umsetzung des zweiten Teils der Initiative einsetzt.
Die Maßnahmen ergänzen das erste Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit der Ausbildung, bei dessen Ausarbeitung der Kanton bereits weit fortgeschritten ist.
Um neues Personal zu finden und vorzeitige Abgänge zu verhindern, sind diese bedeutenden Investitionen des Kantons im Hinblick die Aufwertung und die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe notwendig. Sie dienen der finanziellen Anerkennung und der Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals.
(rm, pd)