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E-Vignette kommt ab dem 1. August 2023

E-Vignette kommt ab dem 1. August 2023

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Wer die Schweizer Nationalstraßen benutzt, kann künftig die Form der Vignette auswählen.

Auf den 1. August 2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) in einem dualen System eingeführt, welche Datenschützer bereits alarmierte. Sie warten vor totaler Überwachung.  So stand ursprünglich tatsächlich die Idee im Raum, ganz auf digital zu setzen, was aber nun doch nicht kommt.

Umstritten im Parlament war die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette, nun werden automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und auch mobilen Geräten erlaubt.

Nadja Umbricht-Pieren (SVP) warnte vor der E-Vignette. Es werde die Grundlage für eine neue Straßengebühr und eine Überwachung der Autofahrer geschaffen. Später könnten auch Straßengebühren nach Uhrzeiten eingeführt werden.

Das ist gar nicht so abwegig. Die Frage ist vielmehr, ob es nicht sogar sinnvoll wäre, wenn so Leute, die nicht unbedingt zu Stoßzeiten fahren müssen, dazu animiert werden, später oder früher zu fahren. Etwa Rentner, die zu Zeiten des Berufsverkehrs fahren, könnten auch später oder früher fahren. Bei Zugbilletten kennt man es teils schon. Sparpreis-Billette gibt es günstiger für Zeiten von weniger belegten Zügen.

Auch beim Strom kennt man das Prinzip. Wer nach der Hochtarif-Strompreis-Zeit die Waschmaschine anschaltet oder duscht, spart, wer zu den Kernzeiten den Strom nutzt zahlt bis das Doppelte.

In einiger Zukunft könnte es also sein, daß Autolenker mit kleinerem Portemonnaie oder Lenker, die sparsam sind, Fahrten aus den Stoßzeiten auf den Abend oder die Nacht verschieben um zu sparen.

Datenschützer kritisieren, daß mit der E-Vignette der Staat überwachen könne wer wann wie weit mit dem Auto fahre.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die dafür notwendige Totalrevision der Nationalstraßenabgabeverordnung (NSAV) genehmigt und beschlossen, diese zusammen mit dem revidierten Nationalstraßenabgabegesetz (NSAG) auf den 1. August 2023 in Kraft zu setzen.

Die Nationalstraßenabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Mit der Einführung der E-Vignette wird diese um eine elektronische Erhebungsform ergänzt.

Fahrzeugführer können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstraßen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen.

Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen.

Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 zeit- und ortsunabhängig über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erworben werden.

Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie an den Autobahngrenzübergängen gekauft werden. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.

Mit der Totalrevision der NSAV, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni verabschiedet hat, werden die notwendigen Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Einführung der E-Vignette und der in diesem Zusammenhang erfolgten Revision des NSAG erforderlich sind.

Das zuständige BAZG wird noch vor der Einführung der E-Vignette am 1. August 2023 ausführlich zu Vertrieb und Umsetzung informieren.

Weiterführendes

(pd, rm)

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