
Wallis: Immer mit etwas Verspätung beim Feuerverbot
Im Wallis werden Feuerverbote oft erst erlassen wenn überflüssig, dies zeigt die Erfahrung der letzten Jahre.
So zuletzt beim Waldbrand oberhalb von Bitsch als erst 3 Tage nach dem Waldbrand den zuständigen Dienststellen einfiel, daß ganz eventuell ein Feuerverbot doch angezeigt sein könnte. Dies sorgte sogar schweizweit für Stirnrunzeln und für Negativschlagzeilen.
Umgekehrt sind die walliser Behörden auch beim Aufheben von Feuerverboten gern etwas hintendran.
So zum Beispiel als man den Leuten, die gerne Feuerwerk gehabt hätten, den 1. August 2023 verdarb.
Oder auch jetzt als es bereits wie vorhergesagt tagelang aus Kübeln schüttete und es einen Temparatursturz gab – wobei halb so wild, denn wer will bei diesem Wetter schon draußen Grillieren.
Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär und die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft teilen in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit:
Das allgemeine Feuerverbot im Freien, das der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, am 22. August 2023 erlassen hat, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Niederschläge und die eher kühlen Temperaturen seit dem letzten Wochenende tragen zu einer markanten Entspannung an der Front der Brandgefahr bei.
Das allgemeine Feuerverbot im Freien, das der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, am 22. August 2023 erlassen hatte, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
In den letzten 72 Stunden gab es im gesamten Kantonsgebiet ergiebige Niederschläge. In der Rhoneebene fielen zwischen 40 und 75 Millimeter Regen, in einigen Bergregionen bis zu 116 Millimeter. Zudem sind die Temperaturen derzeit relativ niedrig, wodurch sich die Gefahr von Bränden nach Regenfällen in Grenzen hält.
Dennoch Alarmstimmung
Trotzdem bleiben die Behörden in Alarmstimmung. Sie schreiben weiter: Diese beiden Faktoren führen dazu, daß die Brandgefahr für das gesamte Gebiet auf Stufe 1 oder 2 herabgestuft wird.
Dennoch sollte nicht vergessen werden, daß auch bei geringer oder mäßiger Brandgefahr Vorsicht geboten ist und jedes Feuer überwacht und gelöscht werden muß, bevor es zurückgelassen wird.
Den Anweisungen der örtlichen Behörden ist zwingend Folge zu leisten.
(rm, pd)