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585.991 Tiere: Anstieg der Tierversuche

585.991 Tiere: Anstieg der Tierversuche

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In der Schweiz wurden im vergangenen Jahr 585 991 Tiere für Forschungszwecke eingesetzt. Gemäß Tierversuchsstatistik des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV sind dies rund zwei Prozent mehr Tiere als 2021.

Die Zunahme widerspiegelt die rege Forschungsaktivität so heißt es seitens der Behörden. 

Die Anzahl der Tiere, die in Forschungsprojekten eingesetzt werden, hat 2022 um zwei Prozent zugenommen. Insgesamt haben Forscher letztes Jahr 585 991 Tiere in Versuchen verwendet.

Im langjährigen Vergleich liege die Zahl damit im unteren Bereich so das BLV: In den letzten zwanzig Jahren wurden jährlich zwischen 560 000 und 760 000 Tiere in Versuchen verwendet. Dies zeigt die Tierversuchsstatistik 2022.

Wiederum mehr Tiere im Schweregrad 3

Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2022 in Versuchen des belastendsten Schweregrads 3 mehr Tiere eingesetzt. Im Vergleich zu 2021 waren es rund 1300 Tiere mehr.

Das entspricht einem Plus von etwa 5 Prozent. Der Anstieg von Versuchen im Schweregrad 3 ist seit 2014 zu beobachten. Ab 2018 ist er zum Teil auf angepaßte Richtlinien zurück-zuführen.

Dadurch müssen einzelne Versuche einem höheren Schweregrad zugeordnet werden.

BLV: Tiere müssen Qualen erleiden wegen Forschung für den Menschen

Tierversuche im Schweregrad 3 werden zu fast 90 Prozent durchgeführt, um Krankheiten beim Menschen zu untersuchen. Mehr als die Hälfte der Tiere wird dabei für die Erforschung von Krebs und neurologischen Krankheiten eingesetzt.

Im zweithöchsten Schweregrad gab es 2022 einen Rückgang von rund 4400 Tieren (- 2,8 Prozent). Im Schweregrad 1 wurden rund 9300 mehr Tiere eingesetzt als 2021 (+ 5,3 Prozent). Im Schweregrad 0 setzten Forschende rund 5200 mehr Tiere ein (+ 2,4 Prozent).

Tierarten: weniger Mäuse und mehr Fische

Im Jahr 2022 haben Forschende rund 5 Prozent weniger Mäuse als im Vorjahr verwendet. Die Abnahme setzt den Trend fort: In den letzten zehn Jahren hat die Anzahl eingesetzter Mäuse pro Forschungsprojekt um rund 20 Prozent abgenommen.

Bei den Fischen ist hingegen eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2022 mit rund 80 000 Tieren mehr als doppelt so viele in Versuchen eingesetzt.

Der Anstieg sei auf eine hohe Forschungstätigkeit in Bereichen wie Toxikologie, Ökologie und in der Grundlagenforschung zurückzuführen, so das BLV.

666 neue Forschungsprojekte bewilligt

Die zuständigen kantonalen Behörden haben 2022 insgesamt 666 neue Forschungsprojekte mit Tieren bewilligt.

Dies entspricht einer Zunahme von 49 Bewilligungen gegenüber 2021. 117 Bewilligungen liegen im Schweregrad 0, 115 im Schweregrad 1, 297 im Schweregrad 2 und 137 im Schweregrad 3.

Tierversuche ersetzen, reduzieren und verbessern

Forscher in der Schweiz müssen das 3R-Prinzip umsetzen das auf Englisch heißt: replace, reduce, refine. Das bedeutet, daß Tierversuche ersetzt, verringert und verbessert werden sollen. Umso erstaunlicher der Anstieg bei den Tierversuchen und auch daß vermehrt besonders qualvolle Tierversuche durchgeführt werden.

Um die Anwendung der 3R-Prinzipien voranzutreiben, hat der Bundesrat das Nationale Forschungsprogramm «Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft» (NFP 79) lanciert.

Es startete im Mai 2022 und dauert fünf Jahre. Das Programm verfügt über ein Budget von 20 Millionen Franken. Wohin fließt das Steuergeld, fragt sich durchaus, wenn die Tierversuch zunehmen und grausamer werden?

Gesetzliche Regelung und Bewilligung von Tierversuchen

Tierversuche sind im Tierschutzgesetz (TSchG) geregelt. Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken müssen die Forscherinnen und Forscher bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch einreichen. Darin müssen sie die im Versuch vorgesehenen „Maßnahmen“ genau beschreiben und begründen.

Weiter ist aufzuzeigen, daß keine Alternativmethoden zum beantragten Tierversuch bekannt sind und die Tiere so wenig wie möglich belastet werden.

BLV: Menschliche Interessen müssen in Abwägung Tierinteressen überwiegen

Ferner ist in einer Güterabwägung darzulegen, daß die den Tieren zugefügten Schmerzen, Leiden, Schäden, Ängste oder Belastungen anderer Art durch überwiegende Interessen zugunsten der Gesellschaft oder der Umwelt zu rechtfertigen sind.

Eine kantonale Tierversuchskommission prüft die jeweiligen Gesuche. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist mit der Aufsicht betraut und kann Beschwerde gegen die kantonalen Bewilligungen einlegen (Art. 25 und 40 TSchG).

Die Kantone sind verpflichtet, alle Tierversuchsbewilligungen dem BLV zu melden.

Was bedeuten die Schweregrade?

Die Tierschutzgesetzgebung unterscheidet zwischen vier Belastungskategorien, so genannten Schweregraden (0 bis 3): Versuche im Schweregrad 0 gelten als nicht belastend, beispielsweise Beobachtungsstudien. Bei Schweregrad 1 werden den Tieren kurzfristig leichte Schmerzen zugefügt. Bei Schweregrad 2 handelt es sich um Versuche mittlerer Belastung. Versuche im Schweregrad 3 belasten die Tiere schwer.

(pd, rm)

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