
141 Millionen Steuergelder für staatliche Eingriffe zugunsten der Winzer und des Staatsausbaus
Das Wallis will mehr in die Privatwirtschaft eingreifen und den Staat weiter planwirtschaftlich ausbauen.
141 Millionen Franken zusätzliche Steuergelder sollen hierfür aufgeworfen werden.
Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung schickt den Beschlussentwurf „über die Genehmigung und Gewährung eines Rahmenkredits für die Modernisierung und Aufwertung des Walliser Weinbaugebiets“ in die Vernehmlassung.
Dieser soll dazu dienen, das Weingebiet „zu professionalisieren“ und „mit Strukturen auszustatten, mit denen die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeistert werden können“.
Der Kredit beläuft sich auf 141 Millionen Franken, bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 170 Millionen Franken. Der Kantonsanteil beträgt 53 Millionen Franken à fonds perdu. Der Beschluss über die Gewährung finanzieller Unterstützung unterliegt den Bedingungen, die im Verordnungsentwurf über die Modernisierung und Aufwertung des Weinbaugebiets festgelegt sind, der ebenfalls in die Vernehmlassung einbezogen wurde.
Die Analyse der Strukturen des Walliser Weinbaugebiets, die von der Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Weinbranche durchgeführt wurde, zeige einen hohen Modernisierungs- und Aufwertungsbedarf auf, so die Dienststelle.
Die Analyse hebe mehrere Schlüsselfaktoren hervor, wie die Zerstückelung oder mangelnde Zugänglichkeit der Parzellen, deren Nähe zu Wasserläufen oder zur Bauzone oder die Überalterung des Rebsortenbestands.
Diese Elemente bremsen die Rentabilität und behindern die Entwicklung sowohl in wirtschaftlicher als auch ökologischer Hinsicht, so die Dienststelle für Landwirtschaft, die hier die Notwendigkeit (weiterer) planwirtschaftlicher staatlicher Eingriffe zu sehen scheint.
Die Dienststelle für Landwirtschaft unterstützt bereits derzeit Projekte zur Erhaltung von Weinbergterrassen in rund zwölf Gemeinden. Die meisten Maßnahmen betreffen die Instandsetzung von Trockensteinmauern, die Verbesserung der Bewässerungssysteme und die Erschliessung auf Gemeindeebene.
Der in die Vernehmlassung gegebene Rahmenkredit ergänze die bestehenden Maßnahmen und werde die Modernisierung des Weinbaugebiets auf Ebene der Produktionseinheit unterstützen.
141 Millionen Franken Steuergelder für die Winzer
Er beläuft sich auf 141 Millionen Franken und setzt sich aus einem Kantonsanteil von 53 Millionen Franken, einem Bundesanteil von 8 Millionen Franken und Investitionskrediten des Bundes in Höhe von 80 Millionen Franken zusammen.
Letztere können den Winzern zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre Investitionen auf einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren verteilen können.
Beamte wollen eine „kantonsweite Tauschbörse“ schaffen
Der Rahmenkredit sieht auch die Einrichtung einer kantonsweiten Tauschbörse und die Unterstützung bei der Rationalisierung von Grundeigentum vor. Zusammen mit den Beiträgen des Wirtschaftszweiges und der Standortgemeinden wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von 170 Millionen Franken erwartet.
Die Modernisierung des Weinbaugebiets wird auf vier Arten unterstützt: Erneuerung des Pflanzenkapitals, Schaffung oder Instandsetzung von Zugängen, Installation von Tropfbewässerungssystemen und Anpassung des Bewirtschaftungssystems des Weinbergs.
Fast ein Fünftel der Weinberge (1’000 Hektar) sind von diesen Maßnahmen betroffen, deren Investitionsvolumen auf 150 Millionen Franken geschätzt wird.
„Raumanalyse“
Die Raumanalyse des Weinbaugebiets ergab eine Fläche von fast 1’300 Hektar, die Landumlegungen erfordert.
Ziel sei es insbesondere, nachhaltige Produktionseinheiten (mindestens 3’000 m2) zu schaffen und Umweltmaßnahmen zu integrieren. Das geschätzte Investitionsvolumen für diese Maßnahme beläuft sich auf 20 Millionen Franken. Schliesslich kann die Tauschbörse, die im Rahmen des Pilotprojekts in Savièse eingerichtet wurde, auf den gesamten Kanton ausgeweitet werden.
Es ist vorgesehen, daß die Umsetzung dieses Rahmenkredits nach den Bestimmungen und Grundsätzen erfolgt, die im kantonalen Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums sowie im Verordnungsentwurf über die Modernisierung und Aufwertung des Weinbaugebiets festgelegt sind, die ebenfalls in die Vernehmlassung gegeben wurden.
Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 13. November 2023. Die Vernehmlassungsdokumente sind online abrufbar unter www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen.
(pd, rm)