
Bundesgericht-Entscheid zu Kurtaxen – Stellungnahme der IG Fiescheralp
Von Peter Koch, IG Aletsch
Das Kurtaxenreglement bleibt für Fiesch/Fiescheralp eine Baustelle. Nachdem das Bundesgericht eine Beschwerde aus Kreisen der IG Fiescheralp (Teil der IG Aletsch) gutgeheissen, der Gemeinde die Gerichtskosten auferlegt und sie zur Zahlung einer Parteientschädigung verpflichtet hat, geht der Einsatz zugunsten einer tragfähigen Lösung weiter. Die IG Aletsch ist bereit, als grösste Vertreterin der Eigentümer von Ferienwohnungen in der Region konstruktiv mitzuarbeiten.
Die IG Aletsch analysiert in diesen Tagen das Urteil des obersten Gerichts. Sie stellt fest, dass die Gemeinde Fiesch aufgefordert wird, bei der erneuten Anpassung sich an die Erwägungen des Bundesgerichts zu halten. Dies, so wörtlich, «um weiteren Rechtsgängen in dieser Angelegenheit vorzubeugen». Insbesondere hat sie sicherzustellen, «dass Personen, die ihre Ferien-wohnungen ausschliesslich vermieten, von ihren Gästen die geschuldeten Kurtaxen einkassieren und diese Einnahmen vollständig der Gemeinde abliefern».
Weiter ist der Belegungsgrad bei den Sektoren Tal und Plateau (27 versus 57 Tage) anzupassen. Die Differenzierung zwischen den beiden Sektoren in der Form, wie sie im KTR/Fiesch vorgesehen ist, muss deshalb im Lichte der Umfrageergebnisse als willkürlich und damit als verfassungswidrig bezeichnet werden.
Die IG Aletsch wird ihre Position zu einem späteren Zeitpunkt kommunizieren. Sie nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass in zwei der drei betroffenen Gemeinden die Auslastung der Wohnung anerkannt ist.
Rückerstattung der ohne Rechtsgrundlage eingeforderten Kurtaxe ?
In einer Zwischenphase vor dem 1. November 2022 gab es nach Ende Oktober 2020 keine Rechtsgrundlage zur Erhebung der Kurtaxe. Dies hatte der Staatsrat des Kantons Wallis kürzlich auf Grund einer gutgeheissenen Beschwerde entschieden. Die Aletsch Arena wird daher aufgefordert, einen Weg aus dem Dilemma aufzuzeigen. Sie hatte auf ihrer Homepage kommuniziert, dass in einem solchen Fall eine Rückerstattung oder Verrechnung vorgenommen würde.
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