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Baukommission zu Arbeiten am Thedoul-Gletscher in Zermatt: „Sofortiges Verbot“

Baukommission zu Arbeiten am Thedoul-Gletscher in Zermatt: „Sofortiges Verbot“

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Negative Nachrichten für die Skiweltcup in Zermatt. Nicht nur Umweltschützer laufen Sturm gegen die Arbeiten auf dem Theodulgletscher.

Nun gibt es auch noch eine neue Verfügung vom Kanton Wallis.

Unter dem Titel „Sofortiges Verbot“ als Überschrift / Betreff gibt die Kantonale Baukommission des Kantons Wallis folgende Medienmitteilung heraus:

Die kantonale Baukommission konnte nicht auf den Theodulgletscher in Zermatt fliegen, um eine lokale Ortsschau und geometrische Vermessungen vorzunehmen.

Da die erforderlichen meteorologischen Bedingungen nicht gegeben waren, mußte der geplante Flug verschoben werden.

Die KBK konnte daher nicht feststellen, ob die unternommenen Arbeiten gemäß dem vom Veranstalter eingereichten Plan der geplanten Abfahrtspiste ausgeführt wurden.

Anhand des Plans der geplanten Abfahrtspiste konnte jedoch bereits festgestellt werden, daß ein Teil der Installationen auf einer sehr geringen Fläche außerhalb des genehmigten Skigebiets auf Schweizer Gebiet liegt.

Die KBK hat daher ein sofortiges Verbot der Nutzung der betroffenen Anlagen außerhalb des genehmigten Skigebiets ausgesprochen.

Weiter schreibt die Baukommission Wallis zum Fall, daß auch eine Wiederherstellung des Ursprungszustandes und eine Geldstrafe im Raum stehen:

Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde geführt werden.

Die Notwendigkeit, eine eventuelle Wiederherstellung des Geländes anzuordnen, sowie die Verhängung einer Geldstrafe werden zu einem späteren Zeitpunkt analysiert.

Bei Arbeiten innerhalb des Skigebiets erwartet die KBK von den Organisatoren die entsprechenden Nachweise innerhalb der gesetzten Frist.

Gegebenenfalls wird die KBK die Notwendigkeit der Einreichung eines Legalisierungsdossiers überprüfen.

Die Verhängung einer Geldstrafe bleibt vorbehalten.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und aufgrund der beschränkten Aktenkenntnis verzichtet die KBK zumindest vorläufig darauf, ein generelles Benutzungsverbot der gesamten Piste auszusprechen.

Die KBK ist nicht für die Infrastruktur zuständig, die sich auf italienischem Staatsgebiet befindet.


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(pd, rm)

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