
Zermatt: Kantonale Baukommission erlaubt Weltcup, macht „Ausnahme“ – Strafverfahren „bleibt vorbehalten“
Es steht nun fest: In Zermatt wurde ausserhalb Bauzone gebaut. Aber: Die Kantonale Baukommission des Kantons Wallis macht eine Ausnahme, der Weltcup kann in Zermatt stattfinden. Ein Strafverfahren bleibe vorbehalten, so die KBK weiter.
Die kantonale Baukommission habe, wie sie schreibt „sobald dies möglich war, in Begleitung eines Ingenieur- und Vermessungsbüros per Helikopter eine lokale Ortsschau durchgeführt, die zur Feststellung des Sachverhalts notwendig war.“
Dank der guten Sicht- und Windverhältnissen sowie der leistungsfähigen Messgeräte, konnte der Verlauf der realisierten Piste mit einer sehr grossen Genauigkeit bestimmt werden, so die KBK weiter, und sie führt aus:
„Während sich die ursprünglich von den Organisatoren geplante Piste vollständig im Skigebiet befindet, ist die Fläche der präparierten Piste entlang des Startbereichs des Laufs der Männer breiter und beinhaltet über mehrere Meter hinweg auch Bereiche ausserhalb des Skigebiets, insbesondere was die Anbringung der Sicherheitsnetze betrifft.
Aus diesem Grund bestätigte die KBK mit dem aktuellen Entscheid das Verbot der Nutzung des Überhangs der Piste, der sich ausserhalb des Skigebiets befindet, mit Ausnahme der Sicherheitsnetze, die für die Weltcup-Rennen, die im November 2023 in Zermatt stattfinden werden.
Dies in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit und in Anbetracht des temporären Charakters der Veranstaltung ausnahmsweise toleriert werden können.
Was den Perimeter betrifft, in dem die Bagger tätig waren, so liegt dieser ausserhalb des Skigebiets.
Es wurde festgestellt, dass die Arbeiten eingestellt wurden und dass der in diesem Perimeter (der sich auf Schweizer Gebiet befindet) ursprünglich vorgesehene Zugang zum Start der Frauenabfahrt (der sich auf italienischem Gebiet befindet), untersagt wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Wiederherstellung des Ortes nicht wünschenswert, da Schnee und Eis in ihrem natürlichen Zustand belassen werden sollten.
Ein allfälliges Strafverfahren bleibt vorbehalten, betont die Baukommission.“
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(pd)