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Sexueller Mißbrauch in der Kirche: Charta zwischen dem Staat Wallis und dem Bistum Sitten

Sexueller Mißbrauch in der Kirche: Charta zwischen dem Staat Wallis und dem Bistum Sitten

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Nach der Veröffentlichung des Berichts der Universität Zürich über sexuellen Mißbrauch in der Kirche hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) mit der Diözese Sitten eine Charta ausgearbeitet.

Diese Charta bezeuge den gegenseitigen Willen des Staates Wallis und der Diözese, die im Dokument aufgelisteten Prinzipien anzuwenden, und formalisiere somit das Engagement der Kirche, so das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport.

Die Charta behandele Themen im Zusammenhang mit der Betreuung von Opfern, der Prävention und der Anwendung der neuen Maßnahmen.

Nach dem Gesetz über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat kann der Kanton den öffentlich anerkannten Kirchen Beiträge für die Kosten gewähren, die sich aus der Erfüllung zentraler kirchlicher Aufgaben ergeben und gleichzeitig einem öffentlichen Interesse dienen.

In diesem Rahmen und nach der Veröffentlichung eines Berichts über sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz durch die Universität Zürich hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) durch seinen Vorsteher, Staatsrat Frédéric Favre, einen Dialog mit der Diözese Sitten initiiert.

Zwischen den beiden Parteien wurde eine Charta über die bereits getroffenen und die neu beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche ausgearbeitet.

Dieses Dokument zeugt vom gegenseitigen Willen des DSIS und der Diözese Sitten, die versprochenen Prinzipien umzusetzen und das Engagement der Kirche zu formalisieren.

Die Charta behandelt Themen im Zusammenhang mit der Betreuung der Opfer, der Prävention und der Anwendung der neuen Maßnahmen.

Die Diözese hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen und eingeführt, sowohl im Bereich der Prävention als auch der Opferbetreuung.

Unabhängige Komission: „Sexueller Mißbrauch im kirchlichen Kontext“

Eine unabhängige diözesane Kommission „Sexueller Mißbrauch im kirchlichen Kontext“ zur Aufnahme und Anhörung von Opfern besteht seit mehreren Jahren.

Die Diözese wolle  ihre Arbeit zur Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs in der Kirche und ihr Engagement im Bereich der Prävention entschlossen fortsetzen, indem die Diözese auch eine neue Präventionskommission einrichtet, so heißt es weiter. Und: In diesem Sinne sehe die Charta unter anderem vor, daß:

  • jeder Pastoralassistent (Priester, Diakon oder Laie) bei seiner Einstellung einen Strafregisterauszug und einen Sonderprivatauszug vorlegen muß, die alle fünf Jahre erneuert werden müssen, und verpflichtet ist, an einem Präventionskurs teilzunehmen.
  • pastorale Mitarbeiter einer standardisierten psychologischen Beurteilung unterzogen werden,
  • es keine Ernennung oder Einstellung eines Pastoralreferenten mehr gibt, ohne daß zuvor eine detaillierte Analyse seiner Akte erfolgt ist,
  • bei seiner Einstellung jeder pastorale Mitarbeiter die Charta der Diözese zur Missbrauchsprävention zur Kenntnis nimmt und sie unterzeichnen muß,
  • kein Archivmaterial über Missbrauch vernichtet wird.

Darüberhinaus hat die Diözese Sitten eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die Funktionsweise der Strukturen, Prozesse und Personen zu bewerten, die in dieser Zeit an der Betreuung von Opfern beteiligt waren.

Die vorliegende Charta verpflichtet die Kirche der Diözese Sitten gegenüber dem für die Institutionen zuständigen Departement zur Einhaltung und Umsetzung ihres Inhalts.

(rm, pd)

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