
Neues Kurtaxenreglement: IG Fiescheralp reicht die Hand zum Kompromiss
Von Peter Koch
Der Einsatz der IG Fiescheralp für ein gerechteres Kurtaxenreglement (KTR) hat sich gelohnt.
Aufgrund von Entscheiden des Bundesgerichts zu unseren Gunsten muss die bevorstehende Urversammlung von Fiesch diverse Anpassungen vornehmen.
Unsere Forderungen waren u.a.:
- Der viel zu grosse und nicht nachvollziehbare Unterschied zwischen der Anzahl Logiernächte auf dem Plateau und im Tal muss korrigiert werden
- Die vom Bundesgericht als willkürlich taxierte zu hohe Anzahl Logiernächte (57 LN) auf der Fiescheralp muss gegenüber Fiesch (27 LN) nach unten angepasst werden
- Die Gemeinde und die Aletsch Arena AG gehen davon aus, dass für alle Ferienwohnungseigentümer (inkl. „gewerbsmässigem Vermieten“) eine Einheitspauschale gelte und sich daran durch die Anpassung des Belegungsgrades im KTR/Fiesch nichts ändere
Mit dem nun von der Aletsch Arena eingebrachten KTR-Vorschlag (Tal 42 / Plateau 39) sind unsere Anliegen zumindest teilweise abgedeckt.
Ebenso klar ist, dass wir uns auch andere Werte hätten vorstellen können. Dazu ein konkretes Beispiel: Nimmt man die Berechnungen der HES-SO als Grundlage, müsste der Belegungsgrad in Fiesch 49 LN betragen.
Es ist davon auszugehen, dass die sieben «verschwundenen» LN eine politische Konzession sind an die Bevölkerung im Tal. Gemessen an der Ausgangslage bei der KTR-Diskussion haben wir jedoch ein Optimum erreicht. Auch im Quervergleich mit den Nachbardestinationen stehen wir auf der Fiescheralp realistischer da.
Grauzonen bei der Berechnung
Die Berechnung der Anzahl Logiernächte ist keine exakte Wissenschaft. Nebst der herkömmlichen Grundlagenbeschaffung (z.B. durch Umfragen) gibt es Unwägbarkeiten und Grauzonen. Das Ergebnis wird sich stets innerhalb einer Bandbreite bewegen. So gesehen befinden sich die für uns massgebenden Werte innerhalb einer akzeptablen Grössenordnung. Die korrigierten Zahlen bringen für IG-Mitglieder einen spürbaren finanziellen Mehrwert: Die Kurtaxenpauschale ist deutlich weniger hoch als bis anhin.
Die Aletsch Arena ihrerseits erhält dringend benötigtes Geld zur Finanzierung ihrer Aktivitäten. Aus diesem Grund ist auch sicherzustellen, dass kommerziell Vermietende Kurtaxen, welche die Pauschale übersteigen, korrekt abrechnen. Ein entsprechender Kontrollmechanismus ist einzuführen, wie dies das Bundesgericht und der Kanton verlangen. Um weiteren Rechtshändeln vorzubeugen, sind die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.
Thema Einheitspauschale und Rückerstattung/Verrechnung
Die IG hält fest, dass die Einheitspauschale nach ihrem Empfinden teilweise ungerecht ist. Es wird nicht unterschieden zwischen Personen, die ihre Ferienwohnung zumindest auch selbst nutzen, ortsansässigen Personen sowie Personen, die ihre Ferienwohnung ausschliesslich vermieten. Dies wirft verfassungsrechtliche Grundsatzfragen auf. Offen ist weiter die Rechtsfrage zur Rückerstattung/Anrechnung der ohne Rechtsgrundlage eingeforderten Kurtaxen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Fazit: Nach sorgfältigem Abwägen von Pro und Kontra ist der IG-Vorstand zum Schluss gelangt, beim KTR 4.0 mit modifizierten Zahlen gemäss Aletsch Arena-Vorschlag auf einen nochmaligen Gang ans Bundesgericht zu verzichten – trotz intakten Erfolgschancen. Die IG Fiescheralp versteht ihr Entgegenkommen als eine Einladung für Behörden, Bahnen und die Aletsch Arena, die noch offenen Herausforderungen partnerschaftlich anzugehen. Die IG Fiescheralp unterstreicht mit ihrer Geste des guten Willens einmal mehr die Bereitschaft zur Kooperation.
(Bildschirmfoto mit Versprechen der Aletsch-Arena: IG Aletsch-Arena / IG Fiescheralp)
Lesen Sie auch diesen im Zusammenhang stehenden Beitrag:
Mehr zu / aus der Aletsch-Arena:
https://walliser-zeitung.ch/?s=Aletsch-Arena