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Beide offiziellen Kandidaten der SP sind für den Bundesrat nicht geeignet

Beide offiziellen Kandidaten der SP sind für den Bundesrat nicht geeignet

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Beat Jans und Jon Pult sind beide Bundesratskandidaten. Und noch etwas anderes teilen sie: Sie sind bzw. waren bei «Fairmedia» aktiv. Eine Analyse von Thomas Baumann.

Was geschieht, wenn ein Bundesrat eine Frau begrapscht? Er sähe sich — völlig zu Recht — umgehend mit Rücktrittsforderungen konfrontiert.

Man stelle sich vor, gegen einen Bundesratskandidaten werden Vorwürfe erhoben, in den letzten Jahren Frauen begrapscht zu haben. Seine Kandidatur wäre augenblicklich erledigt. Es gibt keine Recht auf Vergessen, selbst wenn er gelobt, sich gebessert zu haben und sich geläutert gibt.

Was wäre, wenn ein Bundesrat bei einem Medienunternehmen anruft und die Entlassung eines Journalisten fordert? Ein solcher Schritt wäre eine eklatante Verletzung des Gebots der Gewaltenteilung. Auch hier wären Rücktrittsforderungen vollauf gerechtfertigt.

Was hingegen geschieht, wenn gegen einen Bundesratskandidaten Vorwürfe erhoben werden, eine Kampagne zur Entlassung eines Journalisten geführt zu haben? Der Mantel des Vergessens wird darüber ausgebreitet.

Die Geisteshaltung reicht, es bedarf nicht der konkreten Tat

Die Frage, die sich stellt: Es ist offensichtlich ein eines Bundesrats nicht angemessenes Verhalten, Frauen sexuell zu belästigen. Wer denkt, sich solches herausnehmen zu dürfen, hat im Bundesrat nichts verloren.

Es bedarf dazu nicht einmal der konkreten Tat. Ein entsprechendes Frauenbild zu haben, reicht schon. Wer in der Vergangenheit bereits so gehandelt hat, verfügt entsprechend über ein solches Frauenbild. Seine Kandidatur ist damit erledigt.

Eine Bundesrat, welcher eine Kampagne orchestriert, um die Entlassung eines Journalisten herbeizuführen, begeht einen eklatanten Verstoss gegen das Gebot der Gewaltentrennung.

Denn es ist die Aufgabe der Presse, der «vierten Gewalt im Staat», Regierung und Parlament zu kontrollieren. Wer vor seiner Wahl in die Regierung solches tut, offenbart damit ebenfalls ein unzureichendes Verständnis für die Gewaltentrennung.

Dazu bedarf es nicht einmal einer Kandidatur für ein Regierungsamt. Wer als Mitglied des Nationalrats solches tut, offenbart damit ebenfalls eine konkrete Verachtung des Prinzips der Gewaltentrennung.

Dennoch wird hier scheinbar ein Unterschied gemacht: Frauenverachtung disqualifiziert einen Kandidaten für ein Regierungsamt — Verachtung für das Prinzip der Gewaltentrennung hingegen nicht.

Die «Fairmedia»-Connection

Im Herbst 2015 wurde in Basel der Verein «Fairmedia» gegründet. Gründungsmitglied und erster Präsident: Beat Jans, damals SP-Nationalrat, heute Regierungspräsident von Basel-Stadt und Bundesratskandidat.

Vor Antritt seines Amts als Basler Regierungspräsident im Januar 2021 legte er alle seine Ämter bei «Fairmedia» nieder.

Jon Pult wurde im Sommer 2020, wenige Monate nach seiner erstmaligen Wahl in den Nationalrat, in den Vorstand von «Fairmedia» gewählt. Dieser Tage ist er, zusammen mit Beat Jans, ebenfalls offizieller Bundesratskandidat der SP.

Im Sommer 2019 startete «Fairmedia» ein Crowdfunding für die umstrittene Internet-Aktivistin Jolanda Spiess-Hegglin. Erklärtes Ziel der Kampagne: «Mit der Kampagne #TeamJolanda will Fairmedia für Jolanda Spiess-Hegglin 70’000 Franken crowdfunden, damit sie weiter gegen [das Medienhaus, die Red.] Ringier prozessieren kann.»

Im Dezember 2020 startete «Fairmedia» eine Kampagne für die Entlassung eines Journalisten: «Ist Presserats-Dauersünder Daniel Wahl für Tamedia noch tragbar?» Eine Kampagne, welche letztlich von Erfolg gekrönt war. Anfang Januar 2022 bestätigte der Chefredaktor der «Basler Zeitung» gegenüber dem Branchenportal persoenlich.com: «Wir haben Dani Wahl kürzlich mitgeteilt, dass wir auf eine weitere Zusammenarbeit verzichten.»

Verachtung für das Prinzip der Gewaltentrennung

Die beiden Nationalräte Beat Jans und Jon Pult Nationalräte sahen kein Problem darin, einer Drittperson einen Prozess gegen eine Zeitung zu finanzieren und eine Kampagne für die Entlassung eines Journalisten zu starten. Als Vorstandsmitglieder (bzw. prospektives Vorstandsmitglied) standen sie an führender Stelle hinter diesen Aktionen.

Es würde einem Bundesrat schlecht anstehen, so etwas zu tun — oder schon nur daran zu denken. Das Gebot der Gewaltentrennung gebietet, dass sich Mitglieder des Bundesrats nicht in die Berichterstattung der Medien einmischen.

Welch stärkere Einmischung in die Unabhängigkeit einer Redaktion kann es geben, als in die personelle Zusammensetzung einer Redaktion einzugreifen oder juristisch gegen eine Zeitung vorzugehen?

Genau das haben die beiden Bundesratskandidaten Beat Jans und Jon Pult getan. Dass sie solche Aktionen offenbar für unproblematisch halten, belegt, wie wenig sie von der Gewaltenteilung halten.

Im Geiste halten sie es für richtig, ihnen nicht genehme Journalisten aus einer Redaktion zu entfernen. Selbst wenn sie das als Bundesräte nicht konkret umzusetzen versuchen würden: Ihre Geisteshaltung ist mit dem staatspolitischen Verständnis eines Bundesrats inkompatibel.

Aus diesem Grund hat es keiner der beiden verdient, im Bundesrat zu sitzen. Offizielle Nomination durch ihre Partei hin oder her.

(Beitragsbild: Offizielle Fotos von Beat Jans und Jon Pult, jeweils 2019)
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