
Leserbrief zu den Kurtaxen der Aletsch-Arena
Die Erhebung von Kurtaxen ist grundsätzlich in Ordnung. Damit wird eine Gebühr zur Finanzierung von touristisch erbrachten Leistungen erhoben. Auf der Bettmeralp wurde diese Gebühr jahrelang nach effektiven Verhältnissen erhoben, was einem ausgewogenen Geben/Nehmen im Sinne einer Taxe wohl am ehesten entspricht.
Vermutlich aus Gründen der Vereinfachung (oder war es das bewusste Kalkulieren von erheblichen Mehreinnahmen?) wurde auf den 1. November 2020 das Pauschalinkasso eingeführt. Anstelle der effektiven Anzahl Nächte pro Erwachsenem, Kind oder Kleinkind zu entsprechend abgestuften Tarifen werden die Taxen neu in einer Vorausrechnung pauschal erhoben; dies zu einer festen Anzahl von 57 Jahresübernachtungen, multipliziert mit einer fixen Anzahl Betten pro Wohnung und dem Erwachsenentarif.
Für ein zur Vermietung angebotenes Objekt kann die neue Methode wohl in vielen Fällen etwa passen; für eine ausschliesslich oder mehrheitlich selbst genutzte Wohnung resultiert eine erhebliche Mehrbelastung, die man gut und gerne als Strafsteuer bezeichnen könnte.
Beispiel für eine 2-Zimmerwohnung: 57 Nächte zu 3 Betten zu CHF 3.50 = CHF 598.50 pro Jahr. Früher konnte man das Gleiche individuell abrechnen, z.B. 20 Nächte x 2 Personen x 3.50 = CHF 140.00; für Kinder zum halben, für Kleinkinder zum Nulltarif. Oder man konnte eine Jahrespauschale lösen: 2 Erwachsene zu CHF 75.00 = CHF 150.00 pro Jahr. Vereinzelte Vermietungen an Familienmitglieder oder Freunde wurden individuell und effektiv abgerechnet. Letzteres wird der Hotellerie weiterhin zugestanden, während privaten Zweitwohnungseigentümern die Pauschalmethode aufgezwungen wird.
In der Zeit vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2022 fehlte – wie nachträglich festgestellt – eine gesetzliche Grundlage zur Pauschalerhebung (Bundesgerichtsentscheide vom 2022, gestützt durch den Walliser Staatsrat im 2023). Wer anständig war und die Jahrespauschalen 2020/21 und 2021/22 – wegen laufenden Verfahren zwar mit Vorbehalt – aber doch bezahlt hat, statt sie anzufechten, erhält nun trotz nachweisbaren Versprechen der Aletsch Arena keine Rückerstattungen. Es sind weitere Aufsichtsbeschwerden beim Walliser Staatsrat nötig, woraus hoffentlich eine Gerechtigkeit resultiert, wie sie als Grundlage einer intakten Partnerschaft sein sollte. Denn es wäre doch für alle Beteiligten vorteilhafter, wenn Gemeinde resp. Aletsch Arena einerseits sowie die Zweitwohnungseigentümer andererseits in einer positiven Beziehung zueinander stehen würden, statt sich juristisch zu bekämpfen.
Andreas Burren, 10.12.23
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