
Mitte Oberwallis fordert: „Missbräuchliche Baueinsprachen stoppen“
Die Mitte Oberwallis hat sich in der abgelaufenen November-Session dafür eingesetzt, dass missbräuchliche Baueinsprachen in Zukunft besser verhindert werden können. Die Partei äussert dazu:
Baueinsprachen bzw. -beschwerden sind an sich nichts Schlechtes. Sie können zu verbesserten Lösungen führen. Allzu oft – und leider immer öfter – werden allerdings Einsprachen zur Erreichung missbräuchlicher Ziele eingereicht. Die Baueinsprache entwickelt sich langsam zur fünften Landessprache!
Missbräuchlich ist eine Einsprache etwa dann, wenn es dem Einsprecher einzig um eine Bauverzögerung geht, wenn querulatorische Gründe vorgebracht werden oder wenn etwa unverhältnismässig hohe Entschädigungsforderungen für einen Einspracherückzug gestellt werden. Betroffen davon sind nicht nur Vorhaben zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum oder ökologisch sinnvolle Sanierungen, sondern auch öffentliche Infrastrukturbauten wie Schulhäuser oder – wie wir dies letzthin erleben mussten – Spitalneubauprojekte. Im Ergebnis werden solche Einsprachen bzw. Beschwerden oft mit ungerechtfertigten Kompensationszahlungen erledigt, was stossend ist.
Durch den Weiterzug der Ablehnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde bis zum Bundesgericht hat etwa ein Privater das für die Gesundheitsversorgung im Oberwallis so wichtige Projekt des neuen Spitals in Brig um mehrere Jahre verzögert. Für den Beschwerderückzug forderte er 2 Millionen Franken. Es gibt gar Einsprecher, die mit systematischen Einsprachen ein regelrechtes Geschäftsmodell aufgebaut haben. So haben die Medien kürzlich berichtet, dass ein Walliser in Verbier mit zahlreichen Einsprachen gegen Chalets ein Vermögen in der Höhe von Hunderttausenden Franken gemacht hat. Der Einwohner hatte seit 2011 über 200 Einsprachen gegen Bauten eingereicht und sich für den Verzicht auf Rekurse bezahlen lassen. Mit einer Anpassung der massgebenden baurechtlichen Bestimmungen sollen solche oftmals missbräuchlichen Vorgehensweisen verhindert, die Bauverfahren beschleunigt und die Behörden entlastet werden, ohne dass der Rechtsschutz der einspracheberechtigten Personen in Frage gestellt wird. Nach erteilter Baubewilligung soll der Gesuchsteller mit dem Bau beginnen dürfen, auch wenn gegen die Baubewilligung Beschwerde geführt wird. Dies unter Vorbehalt der Leistung von Sicherheiten betreffend einer Rückbauverpflichtung auf Risiko des Bauherrn. Durch den Umstand, dass der Bauherr mit dem Bau beginnen könnte, ist er nicht mehr erpressbar durch missbräuchliche, Zeit und Geld kostende Beschwerden.
Im Grundsatz sind sich die Politiker einig, dass missbräuchliche Einsprachen verhindert werden müssen. Wird es konkret, verlässt viele dann der Mut. So stellte sich der Staatsrat gegen den Vorstoss der Mitte Oberwallis (Aron Pfammatter und Charlotte Salzmann-Briand) und es bedurfte harter zäher Verhandlungen, damit am Ende doch eine knappe Mehrheit des Parlaments für den Vorstoss stimmte. In der Baugesetzrevision des kommenden Jahres sind nun die entsprechenden Regelungen konkret vorzusehen.