Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Matterhorn-Gotthard-Bahn neu mit 10 Franken Strafe für Billettkauf im Zug: Verkauft wird es als „Festhalten an touristischer Ausrichtung“ und „Vereinfachung“
Matterhorn-Gotthard-Bahn neu mit 10 Franken Strafe für Billettkauf im Zug: Verkauft wird es als „Festhalten an touristischer Ausrichtung“ und „Vereinfachung“

Matterhorn-Gotthard-Bahn neu mit 10 Franken Strafe für Billettkauf im Zug: Verkauft wird es als „Festhalten an touristischer Ausrichtung“ und „Vereinfachung“

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Die Matterhorn-Gotthard-Bahn setzen auf Digitalisierung und bestrafen Kunden für den Ticketkauf in den Zügen.

Das Ganze ist ein Lehrstück, wie man einen schlechteren Kundendienst und eine Strafgebühr als Vereinfachung und sogar als angeblichen Dienst am Kunden verkauft.

Die Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGBahn) führt per 1. Juni 2024 einen Servicezuschlag von zehn Franken beim Bezug von Billetten in ihren Zügen ein.

Mit der Anpassung an den Branchenstandard im öffentlichen Verkehr werde die seit 2011 geltende nationale Billettpflicht bei allen Verkehrsträgern weiter konsequent umgesetzt.

Strafe und kein Verkauf im Zug mehr als „Vereinfachung“?

Dieser Schritt trage der zunehmenden Digitalisierung und der Vereinfachung beim Billettkauf auf anderen Kanälen Rechnung, so die MGB.

Reisende beziehen ihre Billette bereits seit vielen Jahren überwiegend digital.

Dieser Trend sei ungebrochen und werde dauerhaft anhalten. Im gleichen Maße habe die Nachfrage nach dem stationären Verkauf von  Billetten am Schalter, an Automaten und im Zug deutlich abgenommen.

Dies auch, weil der digitale Billettbezug per SBB.ch, SBB-Äpp oder die Fairtiq-Äpp immer einfacher, intuitiver und flexibler geworden sei, so die MGB.

Kein Wort davon, daß Touristen solche Applikationen nicht auf dem Smartfon installiert haben.

Und auch Einheimische nicht, die nicht wollen, daß etliche Äpps Akku verschlingen, indem sie laufend Bewegungsprofile an die Äpp-Anbieter senden.

Von anderen datenschutz-rechtlichen und freiheitlichen Aspekten einmal ganz abgesehen.

Diese Kanäle würden laufend optimiert und mit weiteren Pilotprojekten im öffentlichen Verkehr werde der Billettkauf im öffentlichen Verkehr laufend vereinfacht, so weiter.

10 Franken Strafe =  „Festhalten an touristischer Ausrichtung“

Um Kunden zukünftig weiterhin die Möglichkeit eines kurzfristigen Billettbezugs im Zug zu geben, halte „die MGBahn aufgrund ihrer touristischen Ausrichtung am Verkauf in den Zügen fest und verbindet diesen mit einem Zuschlag von zehn Franken“, heißt es euphemistisch in der Medienmitteilung zur Einführung der Strafgebühr und dem Abbau des Services gegenüber den Kunden.

Ausnahmen seien in den Tarifbestimmungen der „Alliance Swiss Pass“, der Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs, geregelt.

Klassenwechsel noch ohne Strafgebühr

Wer in einem überfülltem Zug in die erste Klasse wechseln will oder muß, darf dies noch ohne Strafgebühr.

Es seien Spezialbillette der MGBahn und Sonderfälle wie zum Beispiel Klassenwechsel mit einer Differenz von mindestens fünf Franken oder Tickets für Kinder vom Zuschlag ausgenommen, so die MGB.

Denn geht es schwurbelnd weiter. Die Strafgebühr, die als „Anpassung“ verkauft wird, wird als Förderung des öffentlichen Verkehrs und als – kein Scherz – Kundenorirentierung verkauft. Im Wortlaut:

„Diese Anpassung spiegelt das Bemühen der MGBahn wider, den digitalen Fortschritt im öffentlichen Verkehr zu fördern und markiere einen wichtigen Schritt in Richtung eines effizienten und kundenorientierten Verkehrssystems, das sowohl den Bedürfnissen der modernen Reisenden als auch den Anforderungen des regionalen Personenverkehrs gerecht wird.“


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(rm)

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