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Die Steuerausschöpfung der natürlichen und juristischen Personen steigt 2024 leicht an

Die Steuerausschöpfung der natürlichen und juristischen Personen steigt 2024 leicht an

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Im Schweizer Durchschnitt belasten die von Kantonen und Gemeinden erhobenen direkten Steuern die Einkommen der natürlichen Personen fast zu einem Fünftel und den Gewinn der juristischen Personen zu einem Zehntel.

Zum ersten mal wird beim Steuerausschöpfungsindex zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden.

Bisher wurde jeweils nur ein Gesamtindikator veröffentlicht.

Die steuerliche Ausschöpfung im Referenzjahr 2024 (Durchschnitt der Periode 2018–2020), die von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnet wird, ist im Vergleich zu 2023 leicht gestiegen.

2024 belasten die von Kantonen und Gemeinden eingenommenen Fiskalabgaben das steuerbare Einkommen der natürlichen Personen im Schweizer Durchschnitt zu 19,5 Prozent (ohne die direkte Bundessteuer). Im Vergleich zum Referenzjahr 2023 (Durchschnitt der Periode 2017-2019) ist die Steuerbelastung der natürlichen Personen um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Diese Entwicklung, die dem seit 2008 beobachteten Trend entspricht (+0,6 Prozentpunkte im Schweizer Durchschnitt), bedeutet nicht unbedingt, dass die gesetzlichen Steuersätze gestiegen sind. Die effektive Steuerbelastung kann zum Beispiel dadurch zunehmen, dass der Anteil der Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen und höheren Progressionsstufen steigt. Zudem verbirgt sich hinter dem Anstieg der Steuerausschöpfung zwischen 2023 und 2024 eine sehr heterogene Entwicklung in den einzelnen Kantonen. Während die Steuerausschöpfung der natürlichen Personen 2024 in 19 Kantonen gestiegen ist, verzeichnen 7 Kantone einen Rückgang. Mit einem Rückgang des Indikators von 1,3 Prozentpunkten weist der Kanton Neuenburg den stärksten Rückgang auf.

Bei den juristischen Personen belasten die Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden den steuerbaren Reingewinn im Schweizer Durchschnitt zu 9,5 Prozent (ohne die direkte Bundessteuer). Im Vergleich zum Referenzjahr 2023 ist die Steuerbelastung der juristischen Personen um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Diese Entwicklung steht im Gegensatz zum seit 2008 beobachteten Trend. Die effektive Steuerbelastung der juristischen Personen hat zwischen 2008 und 2024 im Schweizer Durchschnitt um 4,1 Prozentpunkte abgenommen. In derselben Periode stiegen die Steuereinnahmen der juristischen Personen um 74%. Der leichte Anstieg der Steuerbelastung zwischen 2023 und 2024 ist allerdings das Resultat einer sehr heterogenen Entwicklung in den einzelnen Kantonen. Während die Steuerbelastung der juristischen Personen 2024 in 17 Kantonen gestiegen ist, verzeichnen 9 Kantone einen Rückgang. Mit einem Rückgang des Indikators von 1,8 Prozentpunkten weist der Kanton Solothurn den stärksten Rückgang auf.

Neuer Steuerausschöpfungsindex – was wurde angepasst?

Die steuerliche Ausschöpfung und der Steuerausschöpfungsindex wurden konzeptionell geprüft und wie folgt angepasst:

– Es wird nicht mehr ein Gesamtindikator gebildet, sondern je einer für die natürlichen Personen einerseits und für die juristischen Personen andererseits.

– Im Nenner wird das Ressourcenpotenzial gemäss Finanzausgleich durch das steuerbare Einkommen und den steuerbaren Reingewinn gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ersetzt.

– Es werden zusätzliche Indikatoren berechnet, welche die Einnahmen aus den direkten Bundessteuern berücksichtigen.

Der Hauptgrund für diese Anpassungen war die Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen in der alten Berechnungsmethode, die eine spezifische Analyse der juristischen Personen unmöglich machte. Im Anhang zu dieser Medienmitteilung (Rohstoff) werden die vorgenommenen Anpassungen und die Gründe dafür im Detail präsentiert. Die neue Methode ist umfassender, genauer und transparenter.

Der Steuerausschöpfungsindex zeigt auf, zu welchem Anteil die steuerlich ausschöpfbare Substanz (Einkommen und Gewinne) der Steuerpflichtigen effektiv in den Kantonen und Gemeinden besteuert wird und somit nicht mehr für die private Verwendung zur Verfügung steht. Dieser Index ist eine aggregierte Messgrösse für die gesamte effektive Steuerbelastung der betroffenen Steuerpflichtigen in einem Kanton. In diesem Punkt unterscheidet sich der Index von anderen Messgrössen für die Steuerbelastung wie den nominalen (oder gesetzlichen) Steuersätzen und lässt keine Aussagen über die effektive oder gesetzliche Steuerbelastung eines bestimmten Steuerpflichtigenprofils mit Wohnsitz in einer spezifischen Schweizer Gemeinde oder Region zu. Der Indikator eignet sich daher nur beschränkt für die Beurteilung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone. Der Steuerausschöpfungsindex ist demnach eine makroökonomische Messgrösse für die effektive Steuerbelastung und ist ähnlich zu interpretieren wie die auf nationaler Ebene ermittelte Fiskalquote.

(pd)

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