
Nach Lawinengefahr und Todesfall: Skigebiete im Saastal wieder offen – Kommt es zu Strafverfahren?
Im Saastal kam es zu einem Lawinenniedergang mit tödlichem Ausgang. Außerdem kam es zu weiteren Rettungseinsätzen aufgrund von Lawinen.
Nach dem Todesfall wurden die Skigebiete im Saastal weitgehend geschlossen.
Nur kleinere Lifte waren noch offen.
Nun ist offenbar wieder normaler Skibetrieb möglich.
Wie sich nun herausstellt kam es zum Todesfall auf markierter Piste und dies trotz Sicherheits-Lawinensprengungen.
Strafverfahren?
Heikel: Aktuell prüfen die Staatsanwaltschaft Wallis und Kantonspolizei die Eröffnung eines Strafverfahrens.
Somit wird gegenwäritg über die Frage nach der Haftung debattiert, dies auch außerhalb von Kapo und Staatsanwaltschaft. Die Haftung, wenn auf markierter – also per definitionem sicherer – Piste jemand von einer Lawine verschüttet wird.
Aus strafrechtlicher Sicht hat die Person in der Bergbahn-Unternehmung, die für die Sicherheit der Pisten verantwortlich ist, die Haftung.
Hier handelt es sich in der Regel um den Pisten- und Rettungschef oder, wenn die beiden Funktionen getrennt sind, der Pistenchef, so das Staatsfernsehen SRF.
Hier stünde sogar fahrlässige Tötung im Raum, so das SRF.
(rm)