
Schaffung reservierter Zonen in der Stadt Martinach
Die Behörden von Martinach haben beschlossen, drei Sektoren in reservierte Zonen zu unterteilen, was 21,59 Hektar (ha) auf dem Gebiet der Gemeinde entspricht.
Die öffentliche Konsultation ist offen, das Verfahren läuft bis zum 17. April 202
Im Rahmen der Anwendung des kantonalen Raumordnungsgesetzes (LcLAT) , der Revisionen des Zonenaufteilungsplans (PAZ) und der Gemeindeordnung für Gebäude und Zonen (RCCZ) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. März 2023 beschlossen, drei Teile des Territoriums in reservierte Zonen zu einzuteilen (Art. 27 des LAT und 19 des LcAT).
Dies sind 21,59 ha, was nur einen sehr begrenzten Teil der für den Wohnungsbau vorgesehenen Bauzonenreserven darstellt, was die kurzfristige Entwicklung der Urbanisierung nicht beeinträchtigen wird.
Ziel sei es, innerhalb dieser Vorbehaltsflächen eine Anpassung des Bebauungsplans und der dazugehörigen Verordnungen zu ermöglichen, um die Erreichung der kommunalen Bauleitplanungsziele auf den betroffenen Grundstücken sicherzustellen.
Innerhalb dieser reservierten Bereiche wird nichts unternommen, was das mit diesen reservierten Bereichen verfolgte Ziel beeinträchtigen könnte.
Die reservierten Flächen sind für einen Zeitraum von fünf Jahren geplant. Sie treten in kraft, sobald der Beschluß, mit dem sie eingeführt werden, offiziell veröffentlicht wird.
Interessierte Personen können die vollständigen Akten am Schalter des technischen Dienstes Martinach (Rue des Ecoles 1) von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr für die Dauer der öffentlichen Untersuchung, d. h. bis zum 17. April 2023, einsehen.
Um diese Zonen geht es
Es geht um die in der oberen Graphik (Beitragsbild) markierten Zonen.
Im Einzelnen sind dies: