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Staatsrat ist für "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien"
Eidgenössische Abstimmungen vom 9. Juni 2024Staatsrat ist für "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien"

Eidgenössische Abstimmungen vom 9. Juni 2024

Staatsrat ist für "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien"
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Umweltverbände und Naturschützer zeigen sich entsetzt ob des Stromgesetzes, der Staatsrat des Wallis ist dafür.

Der Staatsrat hat sich formell für das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ausgesprochen.

Er empfiehlt die Annahme dieser Vorlage, über die das Stimmvolk am 9. Juni abstimmen wird und äußert sich dazu. 

Wasser, Sonne, Wind und Biomasse

Die Regierung sei der Ansicht, daß dieses Gesetz den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien beschleunigt, die Versorgungssicherheit in der Schweiz stärkt und gleichzeitig den Umwelt- und Naturschutzanliegen Rechnung trägt.

Das Wallis sei zudem von diesem neuen Gesetz besonders betroffen, da sich acht der sechzehn Wasserkraftprojekte von nationaler Bedeutung auf dem Kantonsgebiet befinden.

Die Vorlage schaffe die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren.

Kritische Versorgungslage infolge der Rußland-Sanktionen

Auch äußert sich der Staatsrat zur Versorgungslage, die seit den im Zuge des Stellvetreterkrieges der Nato in der Ukraine sich dramatisch verschlechtert hat.

Das Stromgesetzt verringere sowohl die Abhängigkeit von Energieimporten als auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen in der Schweiz. Die Vorlage umfasse sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom.

Zudem führt sie eine obligatorische Wasserkraftreserve ein. Überdies unterstützt das neue Gesetz die Bestrebungen der Kantone zur Erhöhung der Energieeffizienz und treibt den Ausbau der Photovoltaik auf Gebäuden und bestehenden Infrastrukturen voran.

Es zieht keine Mehrkosten für die Stromkonsumenten nach sich.

In Anbetracht der Förderung der Produktion aus einheimischen erneuerbaren Energiequellen, der Winterstromproduktion und der Projekte im Bereich der Großwasserkraft ist der Staatsrat der Ansicht, daß die Annahme dieser Vorlage positive Auswirkungen für den Kanton zeitigen wird. 8 der 15 großen Projekte zum Ausbau der Wasserkraft befinden sich im Wallis, weshalb unser Kanton von diesem neuen Gesetz ganz besonders betroffen ist.

Dabei handelt es sich um Wasserkraftprojekte, auf die sich die Branche, die Kantone und die Umweltschutzorganisationen an einem runden Tisch unter der Leitung des Bundes geeinigt haben. Ausserdem ist das Wallis aufgrund seiner geografischen Gegebenheiten für die Stromproduktion aus einheimischen erneuerbaren Energiequellen geradezu prädestiniert.

Die Abstimmungsvorlage sieht auch vor, daß Windkraftanlagen und alpine Photovoltaik-Großanlagen zum Ausbau der Produktion beitragen, so der Staatsrat. Die Kantone müssen hierfür geeignete Gebiete festlegen und dabei die Interessen von Umwelt, Landschaftsschutz und Landwirtschaft berücksichtigen.

Umweltschutz

Es werde auch weiterhin Schutzgebiete von nationaler Bedeutung geben, in denen gar keine Anlagen gebaut werden dürfen. Der Staatsrat ist der Ansicht, daß es sich um eine ausgewogene Vorlage handelt, mit der die Versorgungssicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft gestärkt werden kann und die gleichzeitig den Interessen des Umwelt- und Naturschutzes Rechnung trägt.


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(pd, rm)
(Archivbild: IG Saflieschtal)

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