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Punktuelle Evakuierungen wegen Hochwasser: Warnstufe auf die Alarmstufe erhöht +++ Besondere Lage ausgerufen

Punktuelle Evakuierungen wegen Hochwasser: Warnstufe auf die Alarmstufe erhöht +++ Besondere Lage ausgerufen

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Eine offizielle Mitteilung kam erst heute, nach dem Hochwasser. Nun wird auch noch die Gefahrenstufe erhöht. Es fragt sich, warum nicht VORHER eine offizielle Warnung auf der Kantonswebseite aufgeschaltet wurde sondern erst NACH Eintreten des Hochwassers.

Die zuständige Dienststelle für Naturgefahren schreibt nun am Nachmittag in einer weiteren heutigen Warnung das Folgende:

„Die seit Donnerstag gefallenen Niederschläge sowie die Schneeschmelze und die Sättigung der Böden veranlaßten das Kantonale Führungsorgan (KFO), für die Rhone und die Seitenflüsse im ganzen Kanton von der Warnstufe auf die Alarmstufe zu erhöhen.

Dies bedeutet insbesondere, daß das Überwachungsdispositiv verstärkt werden muß und man sich aktiv auf die Ergreifung von Maßnahmen vorbereiten muß.“

Das merkt die Dienststelle für Naturgefahren also erst jetzt nachdem die Gefahren eingetreten sind. Sollte sie nicht vorher warnen anstatt nach Eintreten des Hochwassers?

Die Dienststelle schreibt weiter:

„Die Führungsstäbe setzen die Beobachtung der Flüsse fort und halten sich bereit, je nach Entwicklung der Lage zu handeln und gegebenenfalls zu evakuieren. Punktuelle Evakuierungen sind bereits im Gange. Entlang von Seitenflüssen kam es zu Überschwemmungen und Murgängen. Der Höhepunkt des Hochwassers der Rhone wird zwischen dem späten Nachmittag und dem Freitagabend erwartet.

Um bei Bedarf schnell handeln zu können, hat der Staatsrat beschlossen, die besondere Lage zu erklären.

Das KFO erinnert die Bevölkerung daran, sich den Wasserläufen nicht zu nähern, nicht auf Brücken zu parken, die Bewegungsfreiheit einzuschränken, auf das Filmen oder Fotografieren von Unwetter-Ereignissen zu verzichten und den Anweisungen der Behörden strikt Folge zu leisten. Die Lage wird laufend beobachtet und analysiert.

Eine Regen- und Gewitterfront zieht seit Donnerstag über das Wallis. Zudem führen die Schneeschmelze, die wassergesättigten Böden und die erwarteten Gewitter zu einem deutlichen Anstieg der Abflüsse aus der Rhone und den Seitenflüssen.

Es kam zu mehreren Überschwemmungen und Murgängen entlang von Seitenflüssen, wie zum Beispiel in der Region Zermatt, im Val d’Anniviers oder in Evolène.

Weitere Ereignisse dieser Art werden noch erwartet. Gemäss dem Modell des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ist die Hochwassergefahr der Rhone auf Stufe 4 gestiegen.

Aufgrund der Wettervorhersagen wird der Höhepunkt des Rhone-Hochwassers zwischen dem späten Nachmittag und dem Freitagabend erwartet.

Angesichts der Situation und ihrer Entwicklung hat das kantonale Organ beschlossen, für den gesamten Kanton von einer Warnstufe auf die Alarmstufe zu erhöhen für die Rhone und Seitengewässer.

Dann wiederholt sich die Dienststelle, offenbar ist man beim Erstellen der Medienmitteilung etwas durcheinander-gekommen. Wie schon weiter oben schreibt sie nochmals:

Dies bedeutet insbesondere, daß das Überwachungsdispositiv verstärkt werden muß und daß man sich aktiv darauf vorbereiten muß, Maßnahmen zu ergreifen.“

„In diesem Sinne setzen die Führungsstäbe die Beobachtung der Flüsse fort und halten sich bereit, je nach Entwicklung der Lage zu handeln und gegebenenfalls zu evakuieren. Punktuelle Evakuierungen sind bereits im Gange.

Staatsrat erklärt „besondere Lage“

Der Staatsrat beschloß zudem nun im Nachhinein, die besondere Lage zu erklären und die Unterstellung des KFO an den Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, Frédéric Favre, zu delegieren.

Schön wäre es doch, der Staatsrat wäre durch die eigens dafür zuständige Dienststelle für Naturgefahren so informiert worden, daß er bereits im Vorhinein die besondere Lage hätte ankündigen und ausrufen können.

Schließlich weiß man ja, was bei solchen Starkniederschlägen passiert: Es entsteht eine „besondere Lage“, die Flüsse treten über die Ufer.

Die besondere Lage ermögliche die Konzentration mehrerer Einsatzmittel, zusätzlich zu den ordentlichen Mitteln, so die Dienststelle für Naturgefahren.

Das KFO empfiehlt der Bevölkerung:

  • Reisen einschränken
  • Halten Sie sich von Wasserläufen fern
  • Parken Sie nicht auf Brücken
  • Nicht auf der Rhone und an der Mündung des Genfersees fahren
  • Verzicht auf das Filmen oder Fotografieren von Unwetter-Ereignissen
  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der Behörden

Das kantonale Führungsorgan analysiert die Lage laufend.


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