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Umfrage bei erwachsenen Behinderten

Umfrage bei erwachsenen Behinderten

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Um das Leistungsangebot für Behinderte möglichst bedarfsgerecht zu planen, startet die Dienststelle für Sozialwesen (DSW) eine Umfrage bei den betroffenen Personen und Organisationen.

Im Rahmen der Erstellung des Berichts über die Bedarfsabklärung und die Planung des Leistungsangebots für den Zeitraum 2025-2028 werden somit erstmals auch erwachsene Personen mit einer Behinderung zur Teilnahme an einer Umfrage eingeladen, so die Dienststelle für Sozialwesen, DSW.

Mit dieser wolle die DSW die direkt betroffenen Personen bestmöglich einbeziehen, entsprechend dem neuen kantonalen Gesetz und der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK).

Einbezug der Behinderten zum ersten mal

In diesem Jahr und zum ersten mal überhaupt wird die Dienststelle für Sozialwesen (DSW) ihr Leistungsangebot in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen planen.

Dies versteht sich als Fortsetzung der kantonalen „Aktionen“, die zugunsten der Inklusion von Menschen mit Behinderungen unternommen wurden, wie die Revision des „Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB)“ und die Schaffung eines Büros für die Verteidigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Gemäß dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) geben die Kantone alle vier Jahre einen „Bericht über die Bedarfsabklärung und Planung des Leistungsangebots für Personen mit einer Behinderung, einer Sucht oder einer sozialen Benachteiligung“ heraus. Während die Bundesmethodik die Konsultation von sozialen Institutionen vorsieht, weitet die DSW ihre Umfrage auf direkt betroffene Personen und Organisationen aus.

Eine Umfrage ist bis Ende Juli digtal verfügbar. Die Umfrage ist in sogenannt einfacher Sprache verfaßt. Sogenannt deswegen, weil einfache Sprache nicht gleich einfache Sprache ist. Es kann so auf die Spitze getrieben werden, daß aus einfacher Sprache blöde Sprache wird oder aber einfach nur sinnvoll und verständlich formuliert.

Etwas, was man sich von Behörden und ihren Staatsangestellten ebenfalls wünschen würde, allein schon wenn man die schier endlosen Schlangensätze in den Mitteilungen des Kantons lesen muß und diese entheddern muß.

Auch Fremdwörter und Fachbegriffe sollten erläutert oder übersetzt werden für die Verständlichkeit von Texten in denen sich Behörden an die Bürger wenden.

Und es sollten woke Sprachbarrieren und Verkomplizierungen vermieden werden, also einfach Behinderte anstatt „Menschen mit Behinderungen“ oder Denglisch „Personen mit Handicap“  um ein Beispiel zu nennen.

Behinderte erhalten persönliches Anschreiben

Zudem wird an Personen mit Behinderungen ein persönliches Schreiben, in dem sie zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen werden, verschickt. Sie können entweder selbstständig oder mit der Unterstützung einer Vertrauensperson ihrer Wahl teilnehmen.

Weiterführende Studien

Der Schlußbericht wird auch zwei ergänzende Studien berücksichtigen, eine zu den kantonalen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und die andere zum Thema Autismus-Spektrum-Störung (ASS) bei erwachsenen Menschen.

In Bezug auf das Thema ASS zielt der erste Teil der Studie darauf ab, eine Bilanz des aktuellen Wissensstandes zu ziehen und erste Empfehlungen für das Unterstützungsangebot für erwachsene Personen mit ASS zu formulieren.

Der “ Bericht über die Bedarfsabklärung und Planung des Leistungsangebots für Personen mit einer Behinderung, einer Sucht oder einer sozialen Benachteiligung „ für den Zeitraum 2025-2028 wird dann im 1. Quartal 2025 vorgelegt. Darin sollen die ersten Ergebnisse in Bezug auf die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und die ersten Empfehlungen in Bezug auf erwachsene Menschen mit ASS aufgenommen werden.

Zur Umfrage geht es hier:

www.BueroBass.ch/befragung

(pd, rm)

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