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Gebührensenkungen im Straßenverkehr

Gebührensenkungen im Straßenverkehr

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Der Staatsrat des Wallis hat beschlossen, die Tarife für Gebühren und Kosten im Bereich des Straßenverkehrs ab dem 1. Januar 2022 anzupassen.

Insgesamt werden die Gebühren um eine Größenordnung von 5% gesenkt, um den Grundsätzen der Kostendeckung zu entsprechen. Diese Senkung betrifft insbesondere die technische Kontrolle von leichten Motorfahrzeugen oder die Ausstellung von Lernfahrausweisen.

Die Anpassung der Tarife der Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt (DSUS) erfolgt im Anschluss an mehrere Analysen der Kostendeckung durch die Gebühren.

1 Millionen Franken weniger Einnahmen

Die beschlossenen Gebührenänderungen werden bei der DSUS zu Mindereinnahmen von rund einer Million Franken führen.

Der Staatsrat hat das neue Reglement über den Tarif der Gebühren der Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt (DSUS) angenommen. Ab dem 1. Januar 2022 werden die Tarife, die im Rahmen der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr erhoben werden, gesenkt. Diese werden gesamthaft um 5% gesenkt.

Die bedeutendsten Senkungen sind die folgenden:

  • Die technische Kontrolle eines leichten Motorfahrzeugs (mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,50 Tonnen) kostet künftig 60 statt 70 Franken.
  • Für die Ausstellung von Lernfahrausweisen werden neu 40 anstatt 60 Franken wie im bisherigen Reglement verrechnet.
  • Der für Adressänderungen erhobene Betrag von 10 Franken wird abgeschafft.
  • Die technische Kontrolle eines Anhängers mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,50 Tonnen kostet künftig 50 statt 70 Franken.
  • Die technische Kontrolle eines schweren Motorfahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,50 Tonnen, aber höchstens 18 Tonnen, von Reisebussen mit einem Gesamtgewicht von höchstens 19,5 Tonnen und von Anhängern mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,50 Tonnen kostet künftig 130 statt 140 Franken.
  • Die technische Kontrolle eines schweren Motorfahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen, von Bussen mit mehr als 19,5 Tonnen und von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,50 Tonnen kostet künftig 130 statt 140 Franken.

Diesen Anpassungen der Tarife im Strassenverkehr waren mehrere Analysen der Kostendeckung durch die Gebühren vorausgegangen.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hatte in ihrem Bericht „Gebührenfinanzierung 2017“ vom 31. Oktober 2019 die Kostendeckung durch die Gebühren der DSUS in einem ersten Schritt auf 148% beziffert. Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) und die Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt (DSUS) beauftragten in der Folge das Finanzinspektorat (FI) des Kantons Wallis mit einer detaillierten Analyse der Kostendeckung mit dem Ziel, die Gebühren zu senken.

Unter Berücksichtigung von Kosten, die nicht in die Berechnung der EFV einbezogen wurden, wie zum Beispiel gewisse interne Verrechnungen (Kosten der zentralen Dienste), Investitionskosten (Abschreibungen und Finanzierungskosten) oder auch Informatik- oder Portokosten, würde der vom FI berechnete Finanzierungsindex, basierend auf der Rechnung 2019, bei 107.74% liegen.

Die mit dem Kostendeckungsprinzip im Einklang stehenden beschlossenen Gebührenänderungen werden den für 2022 prognostizierten Kostendeckungsgrad auf 100.25% senken. Sie führen zu Mindereinnahmen in der Grössenordnung von einer Million Franken.

SW
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