
Dienststelle für Landwirtschaft glaubt, sie kann schaffen, was anderswo nicht gingBeamte wollen Japankäfer aufhalten
Der Flug des Japankäfers erreicht derzeit seinen saisonalen Höchststand. Der Käfer wird in der Befallszone auf der Simplonsüdseite und im gesamten Kantonsgebiet aufwändig mit Steuergeldern überwacht.
Ob es überhaupt möglich ist, ihn aufzuhalten oder man die Gelder nicht sinnvoller einsetzen sollte, steht zu bezweifeln, denn in Italien gelang dies nicht, Schon in Münchenstein und Basel wurde vor einem Monat bemerkt, daß sich dort der Japankäfer angesiedelt habe.
In der jetzigen Reisezeit sei höchste Vorsicht geboten, um den Schädling möglichst lange vom Wallis fernzuhalten, so die Dienststelle. Die offenbar selbst nicht glaubt, daß man sich nicht anpassen müsse, sondern bloß davon spricht, ihn „so lange wie möglich“ fernzuhalten.
Der Japankäfer kann in Fahrzeugen, Reisegepäck und Bekleidung einfach über weite Distanzen verschleppt werden. Die Beobachtungen der Dienststelle für Landwirtschaft zeigen, dass die Gefahr durch solche blinden Passagiere real ist. Der Staat Wallis setzt alles daran, daß sich dieser Quarantäneorganismus nicht im Kantonsgebiet ausbreitet. Norditalien ist bereits seit einigen Jahren stark vom Japankäfer befallen. Eine Ausbreitung auf der Alpensüdseite muss gestoppt oder zumindest verzögert werden.
Durch Massenfallen am Simplonsüdhang dämmt der Kanton die Gefahr einer Invasion ein. Ein Befallsherd im Rhonetal wäre sehr schwer zu bekämpfen und würde eine zusätzliche Herausforderung für die Landwirtschaft, Privatgärten, Parks und die Biodiversität im Allgemeinen mit sich bringen. Die Möglichkeiten zum Schutz anfälliger landwirtschaftlicher Kulturen sind begrenzt und noch wenig entwickelt.
Um das Risiko einer Invasion dieses Käfers im Wallis zu verringern, wird die Bevölkerung bei Rückreisen aus den befallenen Gebieten – Norditalien, Tessin und die Simplonsüdseite – zur Vorsicht aufgerufen. Lassen Sie bei der Durchreise oder beim Aufenthalt in diesen Gebieten keine Fahrzeugscheiben oder -türen offen und kontrollieren Sie bei der Ankunft zu Hause Bekleidung und Reisegepäck in einem geschlossenen Raum. Melden Sie jeden verdächtigen Fund der Dienststelle für Landwirtschaft.
Was tun, wenn Sie einen verdächtigen Käfer sichten?
Fangen Sie das Insekt ein und lassen Sie es nicht wieder frei.
Kontrollieren Sie, ob auf beiden Seiten des Hinterleibs weiße Haarbüschel vorhanden sind.
Fotografieren Sie das Insekt und notieren Sie den genauen Fundort sowie wenn möglich den Namen der Pflanze, an der es gesichtet wurde.
Frieren Sie das Insekt ein.
Kontaktieren Sie so rasch wie möglich die Dienststelle für Landwirtschaft des Kantons Wallis (Amt für Rebbau und Wein unter 027 606 76 40 oder sca-ovvin@admin.vs.ch).
(pd)