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Geschwindigkeits-Beschränkung für den Schwerverkehr
Gutachten zur Chandoline-Kurve: Asphalt auf Kantonsstraße Sitten-Nendaz zu unsicherGeschwindigkeits-Beschränkung für den Schwerverkehr

Gutachten zur Chandoline-Kurve: Asphalt auf Kantonsstraße Sitten-Nendaz zu unsicher

Geschwindigkeits-Beschränkung für den Schwerverkehr
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Ab dem 14. August wird die Geschwindigkeit für Lastwagen, die auf der Kantonsstraße Sitten-Nendaz abwärtsfahren, von 50 km/h auf 30 km/h beschränkt, und zwar von oberhalb der sogenannten Chandoline-Kurve an.

Eingeführt wird diese Beschränkung, weil die Qualität des Asphaltbelags auf diesem Abschnitt keine ausreichende Haftung mehr bietet, um die Sicherheit des Schwerverkehrs zu gewährleisten.

Ein im Auftrag der Dienststelle für Mobilität erstelltes Gutachten ergab eine mangelnde Haftung des Asphaltbelags, die durch das Abschleifen des Granulats entstanden ist. Diese Mängel wurden nur auf der abwärts führenden Spur in der sogenannten Chandoline-Kurve festgestellt.

Um die Sicherheit für den Schwerverkehr an dieser Stelle zu gewährleisten, wurde auf einem 200 Meter langen Abschnitt eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h beschlossen.

Straßenbelag-Auswechslung

Diese Beschränkung wird bis zur Auswechslung des Straßenbelags im Frühjahr 2025 gelten.

(pd)
(Foto: Infralab)

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