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Unterrichtsbeginn am 10. Januar

Unterrichtsbeginn am 10. Januar

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Der Staatsrat des Kanton Wallis neue Zwangs-Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus für die Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Weihnachtsferien beschlossen.

Alle Lehrpersonen müssen immer und überall eine Maske tragen.

Für alle Schülerinnen und Schüler, Studenten und Lehrlinge von der 5H bis zur Sekundarstufe II gilt Maskenpflicht.

Die Schüler der 1H bis 4H werden zwangs-getestet, sobald drei positive Fälle in einer Klasse auftreten. Besondere Bedeutung wird dem regelmäßigen Lüften der Klassenzimmer beigemessen. Diese Maßnahmen gelten während vier Wochen, das heißt bis am 4. Februar 2022 abends.

Als Reaktion auf die starke Verbreitung der Omikron-Variante hat der Kanton Wallis Maßnahmen für die Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Weihnachtsferien vom kommenden 10. Januar beschlossen.

Auf allen Unterrichtsstufen tragen die Lehrpersonen eine Maske. Dies gilt sowohl für den Unterricht als auch in den Gemeinschaftsräumen. Die Impfung wird seitens der Walliser Regierung „weiterhin nachdrücklich empfohlen“.

Bedeutung wird dem regelmäßigen Lüften der Klassenzimmer – mehrmals während der Unterrichtslektion – beigemessen. Der Staat Wallis ersucht zudem die Schulen, überall CO2-Sensoren zu installieren. Personen mit Symptomen werden inständig gebeten, zuhause zu bleiben und sich so schnell wie möglich testen zu lassen.

In der Primarschule tragen die Schüler ab der 5H eine Maske. In der 1H bis 4H werden im Falle eines Ausbruchs in einer Klasse Tests durchgeführt. Der Schwellwert für einen Ausbruch liegt bei drei positiven Fällen pro Klasse und dieser kann je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation angepasst werden.

In der Orientierungsschule (OS) und auf der Sekundarstufe II müssen alle Schüler Masken tragen. Somit werden in der OS keine repetitiven Tests mehr durchgeführt. Bei einem Ausbruch in einer Klasse werden die Eltern schriftlich informiert und dazu aufgefordert, Selbsttests durchzuführen.

Schulsportlager mit Übernachtung werden um mindestens vierWochen verschoben. Die Sport- oder Kulturtage können unter Einhaltung eines entsprechenden Schutzkonzepts stattfinden.

Diese Maßnahmen gelten während vier Wochen, das heisst bis am 4. Februar 2022 abends. Sie könnten je nach Entwicklung der sanitären Lage neu beurteilt werden.

In den Schulen der tertiären Stufe beenden die Studierenden das Semester im Präsenzunterricht. Die vor den Ferien eingerichteten Massnahmen gelten weiterhin, auch die Maskenpflicht.

SW
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