
Viele Jahre Gefängnis oder alles Essig?Doch keine 5 Jahre Haft?
Kaufen Sie noch Wein aus dem Wallis? Kann man Wein aus dem Wallis noch trinken? Um nicht weniger geht es im aktuellen Prozeß, welcher der gesamten Weinwirtschaft im Kanton schon jetzt massiven Reputationsschaden zugefügt hat.
Im über die Schweiz hinaus aufsehens-erregenden Prozeß um Walliser Weinpanscherei erklärt der Angeklagte, es sei alles ganz anders gewesen, er sei angeblich unschuldig. Dies wäre ein harter Schlag für die Staatsanwaltschaft, welche ja sogar seine zahlreichen Luxusautos im Wert von über 600.000 Franken beschlagnahmte um die dem Kanton Wallis in die Staatskasse zu geben bzw. die Erträge aus den Veräußerungen der Boliden dem Staatssäckel zuführen will.
Am jüngsten Prozeßtag äußerte nun der Angeklagte, er sei angeblich unschuldig. Er habe nie walliser Wein mit ausländischem vermischt. Er sein kein Weinpanscher.
Ja, er habe zwar in Spanien Wein eingekauft. Aber doch nicht, ihn als Wein zu verwenden. Er habe diesen nicht zum Panschen benützt, sondern an einen anderen Walliser weiterverkauft. Dann wäre Essig daraus produziert worden. „Aceto Balsamico“-Süßessig.
5 Jahre Gefängnis will Staatsanwältin
Die Staatsanwältin hingegen fordert 5 Jahre Gefängnis. Nach der Hausdurchsuchung beim Beklagten habe ein Dokument zutage gefördert, das alles beweise.
Die Staatsanwaltschaft fordert darüberhinaus natürlich auch, daß der Angeklagte den gesamten Gewinn, den er mit Wein-Panscherei eingenommen hat nicht behalten darf. 12. Millionen Franken sind es rund. Also gehörig Geld an Summe.
Die Urteilsverkündung des weit über das Wallis hinaus verfolgten Prozesses um Weinpanscherei erfolgt am 2. September.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
(rm)