Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Kauft noch jemand Walliser Wein? 3,5 Jahre Haft für Fusel
Weitläufiges kriminelles Netz an Walliser Winzern
Kauft noch jemand Walliser Wein? 3,5 Jahre Haft für FuselWeitläufiges kriminelles Netz an Walliser Winzern

Kauft noch jemand Walliser Wein? 3,5 Jahre Haft für Fusel

Weitläufiges kriminelles Netz an Walliser Winzern
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Spanischer Fusel und nichts Schweizerisches tranken die Konsumenten, die vermeintlich hochwertigen Wein bei Mövenpick und Co bezahlten.

Ein Walliser Winzer wurde nun wegen Weinpanscherei verurteilt.
Er hatte hunderttausende Liter billigen Wein aus Spanien mit Walliser Qualitätssiegel verkauft.

Pikant daran: Es ist nicht das einzige und auch nicht das erste mal, daß im Wallis Wein billig gepsanscht wird. Es hat offenbar Methode.

Die Anwälte des wie in einem italienischem Mafia-Prozeß anmutenten Fall hatten hoch versucht, die Weinankäufe aus Spanien als dafür zu deklarieren, daß der Angeklagte daraus angeblich Essig gemacht haben solle.

Doch das Gericht glaubte dies nicht.

Der Sittener Kellermeister Cédric Flaction wurde des massiven Betrugs mit der Marke „AOC Valais“ für schuldig befunden. Nebst Haft von 42 Monaten wurde eine im Verhältnis zum „erwirtschafteten“ Gewinn von rund 12.000 Franken, den die Staatsanwaltschaft ermittelte, eine „Ausgleichszahlung“ von 2 Millionen Franken gerichtlich verhängt.

Das Gericht befand sich mit der Haftstrafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Verurteilt wurde der Angeklagte wegen„Betrug, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung“ . Er hatte gemäß Ausführungen der Staatsanwaltschaft ein äußerst weitläufiges Netz an Winzern im Wallis eingerichtet, die seine gefälschten Weinpasch-Einkäufe mit gefälschten Belegen deckten.

Angeklagter leugnete

Vor Gericht hatte der Angeklagte Cédric Flaction ausgesagt, daß er „nie Wein aus Schaffhausen oder aus dem Ausland unter der AOC Valais verkauft“ habe. Was offenbar nicht dazu führte, daß die Richter ihm Glauben schenkten. sie ließen sich diesen „Wein“ nicht einschenken.

Sein Rechtsanwalt Julien Ribordy wollte eine Verureilung. Allerdings nur wegen vergleichsweisen Bagatelldelikten wie wegen Waren- und Urkundenfälschung. Denn daß er Warenbelege und Urkunden gefälscht hatte, bestritt der Angeklagte im Weinpansch-Prozeß nicht (Walliser Zeitung berichtete hierzu, siehe unten).

Der Anwalt wollte eine Bewährungsstrafe. Also kein Knast für seinen Mandanten. Mit 3.5 Jahren war das Gericht aber weit über der Möglichkeit einer Bewährungsstrafe, die bis 2 Jahren Haft als Urteil noch möglich gewesen wäre.

Schon im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft Wallis sämtliche teuren Boliden des Angeklagten beschlagnahmt. Offenbar zu recht.

Damit fand der der quälende Prozeß um erneute Walliser Weinpanscherei sein vorläufiges Ende.

Vorläufig, denn: Cédric Flaction behalte sich das Recht vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen, so heißt es.


Walliser Zeitung berichtete:

Viele Jahre Gefängnis oder alles Essig?Doch keine 5 Jahre Haft?

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