
Die Schweiz und die ehemaligen Deza-Mitarbeiter
Ein Kommentar von Thomas Baumann
Im August 2021 verkündete der Bund, dass rund 40 lokale Mitarbeitende der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) in Afghanistan zusammen mit ihren Kernfamilien, insgesamt 230 Personen, ein humanitäres Visum für die Schweiz erhalten sollen.
Effektiv kamen dann 36 Familien mit insgesamt 218 Personen.
Diese Kernfamilien wiesen also eine durchaus stattliche Grösse von 6 Personen aus – im Durchschnitt. Mit jedem ehemaligen Mitarbeiter durften also zusätzlich fünf Familienangehörige mit in die Schweiz einreisen.
Unlängst berichtete der Verbund der CH Media-Zeitungen über die Erfahrungen dieser Personen in der Schweiz in einem Artikel mit dem Titel: „Die vergessenen Deza-Leute aus Afghanistan“.
Tenor des Artikels: Der ehemalige Arbeitgeber, also die Schweiz, habe seine Fürsorgepflicht gegenüber den ehemaligen Angestellten in der Schweiz „ziemlich rasch vergessen.“
Darin beklagen sich mehrere ehemalige Deza-Angestellte über ihre derzeitige Situation. Kein Wunder, gehörten diese doch mit Monatssalären von mehreren Tausend Franken zu den Grossverdienern in ihrem Land.
So klagt eine Familie, dass ihr Sohn in Gummistiefeln in den Kindergarten gehen müsse, dass es an warmen Kleidern fehle, dass sie zwar Sofas, aber keinen Teppich „und“ keinen Fernseher hätten – ganz so als würden Teppich und Sofas zwingend zur Grundausstattung hiesiger Haushalte gehören. Ein ehemaliger Angestellter und fünffacher Vater meint: „Ich habe fast zwanzig Jahre für die Schweiz gearbeitet, und das ist der Dank.“
Viel ist im Artikel von „Vergessen“ die Rede – doch dabei geht ganz vergessen, was denn diese Arbeit „für die Schweiz“ war: Mitzuhelfen, schweizerische Steuergelder an das afghanische Volk zu verteilen.
Üblicherweise, so könnte man glauben, hat sich der Beschenkte bei seinem Wohltäter zu bedanken. Doch die ehemaligen Deza-Angestellten sehen das anders: Die Schweiz hat nicht etwa das afghanische Volk beschenkt, wofür ihr Dank gebührt – sie hat nicht den lokalen Angestellten während bis zu zwanzig Jahren ein fürstliches Salär bezahlt, wofür ihr Dank gebührt.
Nein, die Schweiz schuldet den ehemaligen Angestellten Dank, weil sie ihnen während vieler Jahre ein fürstliches Salär bezahlen „durfte“ – dafür, dass diese schweizerische Gelder an ihr eigenes Volk verteilten.
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