
2025 und 2026: Steuergelder vom Bund zur Behebung von Unwetterschäden 2024Wallis am größten betroffen - 56,6 Millionen zusätzlich vom Bund
Der Bund gibt weitere Steuergelder für die Hochwasser-Ereignissse. Die Unwetterereignisse vom Sommer 2024 haben in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis, Waadt und Bern große Schäden verursacht.
Für die Wiederinstandstellung und den Ersatz von Schutzinfrastrukturen hat der Bundesrat am 13. September 2024 dem Parlament Zusatzkredite zu den Verpflichtungskrediten von insgesamt 56,5 Millionen Franken beantragt.
Im Juni und Juli 2024 ereigneten sich mehrere schwere Unwetter, vor allem in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis und Waadt. Am größten betroffen war das Wallis (GR: 12 Mio., TI: 21 Mio., VS: 74 Mio., VD: 2 Mio., BE 10 Mio.).
Sie forderten mindestens zehn Todesopfer und verursachten große Schäden. Am 12. August 2024 ereignete sich ein weiteres schweres Unwetter im Berner Oberland, das punktuell ebenfalls zu erheblichen Schäden führte.
Sofortmaßnahmen gemäß Waldgesetz und Wasserbaugesetz
Gestützt auf das Waldgesetz und das Wasserbaugesetz werden die Kantone nach einem Unwetter für Sofortmaßnahmen und die Instandstellung von Schutzbauten und -anlagen mit Bundesbeiträgen unterstützt.
Sofortmßnahmen dienen der Verhinderung weiterer Schäden während und unmittelbar nach einem Schadenereignis. Als Instandstellungen gelten alle Arbeiten, die eine vergleichbare Sicherheit wie vor dem Ereignis wiederherstellen.
Eine Bedarfsabklärung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu hat ergeben, daß die stark betroffenen Kantone insgesamt rund 119 Mio. Franken (GR: 12 Mio., TI: 21 Mio., VS: 74 Mio., VD: 2 Mio., BE 10 Mio.) aufwenden müssen, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie vor den Unwettern zu erreichen.
Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit 35 Prozent an den Kosten; im Kanton Wallis sind es 55 Prozent (Zuschlag für außerordentliche Schutzmaßnahmen gemäß Waldverordnung und Wasserbauverordnung).
Die Zusatzkosten des Bundes von insgesamt 56,5 Millionen Franken für die entsprechende Beteiligung an der Wiederinstandstellung und dem Ersatz von Schutzinfrastrukturen verteilen sich auf die Jahre 2025 und 2026.
Im 2025 resultiert für den Bundeshaushalt eine Mehrbelastung im Umfang von 29 Millionen Franken. Der Bundesrat hat am 13. September 2024 eine entsprechende Nachmeldung zum Voranschlag 2025 beschlossen.
(pd)