
Fonds Kultur und Tourismus
Der Fonds Kultur und Tourismus (Fonds K&T), der 2016 eingefroren wurde, wird 2022 reaktiviert.
Dieser Fonds soll Walliser Kunst- und Kulturprojekte fördern, die potentiell die Ausstrahlung des Wallis jenseits der Kantonsgrenzen zu steigern vermögen.
Außer der Förderung von Kulturveranstaltungen mit touristischen Auswirkungen versteht sich der Fonds zudem als Unterstützung für Impulsprojekte, die dazu beitragen, die Wertschöpfungskette der Kreativwirtschaft im Kanton zu stärken, so die Dienststelle für Kultur und die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation in einer gemeinsamen Mitteilung zu denzusätzlichen weiteren planwirtschaftlichen Eingriffen.
Im Rahmen eines Fonds, der gemeinsam vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (Dienststelle für Kultur) und dem Departement für Volkswirtschaft und Bildung (Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation) finanziert wird, unterstützt der Kanton Wallis insbesondere Kulturveranstaltungen und -institutionen, die zur touristischen Attraktivität des Kantons beitragen und zugleich den Zugang des Publikums zu künstlerischen und kulturellen Produktionen fördern.
Nur „anspruchsvolle, professionelle“ Projekte erhalten Geld
Der seit 2016 im Rahmen des Sparprogramms PAS 2 eingefrorene Fonds K&T wird nun reaktiviert, damit die Umsetzung anspruchsvoller professioneller Projekte, die zur Entwicklung des Tourismus im Wallis beitragen, unterstützt werden kann.
Damit Projekte durch den Fonds K&T finanziell unterstützt werden können, müssen sie drei Hauptkriterien erfüllen:
– im Rahmen der kantonalen Tourismuspolitik zur touristischen Attraktivität des Kantons beitragen;
– den Zugang zu Kunst- und Kulturproduktionen fördern und diese dem einheimischen Publikum unc den Gästen näher-bringen;
– möglichst viele Walliser Akteure der Wertschöpfungskette der Kreativwirtschaft sowie die Produktionen von Künstlern und/oder Berufsleuten der Walliser Kultur einbeziehen.
Beurteilungskriterien und nächste Ausschreibung
Der Fonds K&T unterstützt Projekte, die nicht durch die anderen Fördereinrichtungen der Dienststelle für Kultur und/oder der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation unterstützt werden können.
Die Unterstützung durch den Fonds versteht sich als Anreiz, sodass höchstens drei Ausgaben eines Projekts unterstützt werden können.
Vom 1. Februar bis 31. März kann Geld beantragt werden
Die Beurteilungskriterien der Subventionsanträge basieren auf den Auswirkungen des Vorhabens auf Tourismus, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Die nächste Ausschreibungsphase wird vom 1. Februar bis 31. März 2022 laufen.
Wobei soviel Steuergeld im Kutlturfonds ist, daß das ganze Jahr über Fördergeldgesuche eingereicht werden können:
Fristen
Vollständiges und zulässiges Gesuch eingereicht am : | Antwort spätestens am : |
---|---|
1. Dezember und 31. Januar | 15. März |
1. Februar und 31. März | 15. Mai |
1. April und 30. Mai | 15. Juli |
1. Juni und 31. Juli | 15. September |
1. August und 30. September | 15. November |
1. Oktober und 30 November | 15. Januar |
(pd) (rm)
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