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Sanierung altrechtlicher Wohnungen wird attraktiver
Änderungen Zweitwohnungsgesetz (ZWG)Sanierung altrechtlicher Wohnungen wird attraktiver

Änderungen Zweitwohnungsgesetz (ZWG)

Sanierung altrechtlicher Wohnungen wird attraktiver
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Im Wallis gibt es viele verfallende Altbauten, die nicht saniert werden wegen der Zweitwohnungs-Gesetzgebung.

Die Zweitwohnungsinitiative des Fünfwohnungsbesitzers Franz Weber, der unter anderem eine Wohnung in Paris besaß, aber geltend machte, er vermiete ja seine Zweitwohnung und Drittwohnung wie auch die Viertwohnung und die Fänftwohnung ist nach wie vor umstritten. Es gibt starke Befürworter aber auch starke Stimmen, die geltend machen, daß die Verbote der Zweitwohnungsinititiative dazu führen, daß historisch gewachsene Bauten verfallen.

Per 1.Oktober 2024 treten Änderungen am Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft, die auf einen politischen Vorstoß des Bündner Nationalrates Martin Candinas (Die Mitte) zurückgehen.

Dies berichtet der Schweizer Tourismus-Verband.

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