
Änderungen Zweitwohnungsgesetz (ZWG)Sanierung altrechtlicher Wohnungen wird attraktiver
Im Wallis gibt es viele verfallende Altbauten, die nicht saniert werden wegen der Zweitwohnungs-Gesetzgebung.
Die Zweitwohnungsinitiative des Fünfwohnungsbesitzers Franz Weber, der unter anderem eine Wohnung in Paris besaß, aber geltend machte, er vermiete ja seine Zweitwohnung und Drittwohnung wie auch die Viertwohnung und die Fänftwohnung ist nach wie vor umstritten. Es gibt starke Befürworter aber auch starke Stimmen, die geltend machen, daß die Verbote der Zweitwohnungsinititiative dazu führen, daß historisch gewachsene Bauten verfallen.
Per 1.Oktober 2024 treten Änderungen am Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft, die auf einen politischen Vorstoß des Bündner Nationalrates Martin Candinas (Die Mitte) zurückgehen.
Dies berichtet der Schweizer Tourismus-Verband.
Die Änderungen sollen dazu führen, daß es attraktiver wird, altrechtliche Wohnungen zu sanieren und deren Zerfall entgegenzuwirken. Neu ist es erlaubt:
- beim Abbruch und Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen die Wohnfläche um maximal 30 Prozent zu erweitern.
- beim Umbau, Abbruch und Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen zusätzliche Erst- oder Zweitwohnungen und Gebäude zu schaffen.
- beim Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen eine geringfügige Standortverschiebung auf demselben Grundstück vorzunehmen.
Hintergrund
Das Volk nahm am 11. März 2012 die Zweitwohnungsinitiative an, so der Schweizer Tourismus-Verband. Mit der Annahme der Initiative wurde der Bau von zusätzlichen Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent verboten.
Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) setzt den Verfassungsartikel über die Zweitwohnungen um und ist seit dem 1. Januar 2016 in kraft.
Das Gesetz wurde vom Parlament ausgearbeitet und hat zum Ziel, das Hauptanliegen der Initiative umzusetzen, nämlich keine neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese, keine Kulturlandverschwendung und keine weitere Zersiedelung mit Zweitwohnungen zuzulassen.
Die schönen Streusiedlungen die es vielfach in der Schweiz gibt und die Touristen aus aller Welt anlocken wären nie entstanden, hätte es damals schon solche rigiden Gesetze gegeben.
Der Schweizer Tourismus-Verband erläutert weiter:
Wohnungen, die bereits vor Annahme der Initiative, also dem 11. März 2012, gebaut oder bewilligt waren, sind nicht vom Verbot betroffen.
Altrechtliche Bauten
Solche Wohnungen werden heute als altrechtliche Bauten bezeichnet und sind in der Art der Nutzung frei.
Konkret bedeutet dies, daß diese weiterhin als Erst- oder Zweitwohnungen verkauft oder vermietet werden dürfen, ungeachtet davon, wie hoch der Prozentsatz an Zweitwohnungen in einer Gemeinde ist.
Trotzdem gibt es Einschränkungen: So durfte bis anhin bei einem Umbau einer solchen altrechtlichen Wohnung der Wohnraum zwar bereits um maximal 30 Prozent erweitert werden, die Schaffung von zusätzlichen Wohnungen war jedoch verboten.
Zerfall und Abwanderung
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben sich einige Schwierigkeiten bei deren Umsetzung ergeben: Durch die eingeschränkte Nutzung altrechtlicher Liegenschaften werden dringend notwendige Investitionen in Altliegenschaften nicht getätigt.
Denn die wirtschaftliche Attraktivität einer solchen Sanierung sinkt massiv, wenn den dadurch neu entstehenden Wohnungen eine Nutzungsbeschränkung auferlegt wird.
Es droht ein absehbarer Zerfall der Bausubstanz, welcher das Dorfbild negativ beeinflußt. Angesichts veralteter Bauten, welche die modernen Standards nicht erfüllen, dürften dabei vermehrt Einwohner abwandern oder am Dorfrand bauen (Donut-Effekt). Dies widerspricht dem ursprünglichen Sinn der Initiative.
Haltung STV
Der STV hat sich im parlamentarischen Prozeß für die Annahme der Änderungen am Zweitwohnungsgesetz eingesetzt.
Er ist überzeugt, daß mit den Anpassungen das Ziel der Initiative keineswegs beeinträchtigt wird, sondern zu einem florierenden Dorfzentrum beiträgt.
Die Lockerung des Gesetzes für altbaurechtliche Bauten fördert die Verdichtung im Zentrum und die Modernisierung der Gebäude.
Gerade im Hinblick auf größere und kostspielige Ausbauten im Bereich der nachhaltigen Strom- und Heizungsmöglichkeiten, sind die dadurch neu entstehenden Anreize wünschenswert, so der Tourismusverband.
(rm)
(Foto: STV)