
Schweizerische Arbeits-Gemeinschaft für die Berggebiete unzufrieden"Raumplanungsverordnung – zurück an den Absender!"
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, SAB, lehnt in der Vernehmlassung die Revision der Raumplanungsverordnung ab.
Der Verordnungsentwurf entspriche nicht dem Willen des Parlamentes bei der Beratung des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und würde zu zahlreichen Einschränkungen führen und ein neues Bürokratiemonster schaffen, so die SAB.
Im Einzelnen äußert sich die Arbeitsgemeinschaft wiefolgt:
Kern des neuen Raumplanungsgesetzes ist ein Stabilisierungsziel für Bauten und Anlagen außerhalb der Bauzonen sowie für Bodenversiegelungen.
Bei der Beratung des Stabilisierungsziels brachte das Parlament klar zum Ausdruck, daß dieses Stabilisierungsziel ein moderates Wachstum zulasse und keine starre Obergrenze sei.
Das Bundesamt für Raumentwicklung hat dieses Wachstum nun auf 101% begrenzt. Dies widerspricht den parlamentarischen Beratungen, in denen explizit ein Wert von 102% genannt wurde.
Die SAB fordert deshalb, daß der Wert von 102% in der Verordnung festgeschrieben und periodisch überprüft wird.
Parlament wollte Tourismus ausnehmen
Das Parlament hat zudem im revidierten Raumplanungsgesetz klar festgehalten, daß der Tourismus von den Stabilisierungszielen auszunehmen sei. Auch hier sieht der Verordnungsentwurf nun plötzlich weitergehende Einschränkungen vor.
So müsßten nach dem Verordnungsentwurf neu Gebiete mit intensiver touristischer Nutzung bezeichnet werden. Nur in diesen würden die Stabilisierungsziele nicht gelten. Damit werden neue Planungsprozesse und Einschränkungen eingeleitet, die so vom Gesetzgeber nicht gewollt waren.
Zudem hielt der Gesetzgeber unmißverständlich fest, daß altrechtliche Gaststätten und Hotels außerhalb der Bauzonen abgerissen, wiederaufgebaut und erweitert werden können.
Auf Verordnungsstufe werden dazu aber nun neue Hürden eingebaut. Das ist nicht akzeptabel.
Damit die Einhaltung der Stabilisierungsziele überprüft werden kann, ist der Referenzzustand spielentscheidend.
Welche Flächen waren am Stichtag überbaut oder versiegelt?
Das Bundesgesetz sieht dafür den Tag der Schlussabstimmung im Parlament, also den 29. September 2023 vor.
Nur gibt es für diesen Stichtag gar keine verläßlichen Daten über die Anzahl und den Zustand der Gebäude und Anlagen außerhalb der Bauzonen sowie die Bodenversiegelungen.
Der Referenzzustand müßte deshalb immer im Einzelfall durch den Gesuchsteller rückwirkend erhoben und durch die Bewilligungsbehörden überprüft werden.
Das wird zu einem riesigen Aufwand und unzähligen Rechtsstreitigkeiten führen. Die SAB fordert deshalb den Bundesrat auf, diesbezüglich eine pragmatische Lösung zu suchen. Konkret schlägt die SAB vor, dass als Referenzzustand der Zustand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Gesetz und Verordnung gewählt wird. Das ermöglicht es, den Zustand bis dann zu erfassen.
Ein wichtiges und innovatives Instrument zur Erreichung des Stabilisierungsziels ist die neu vorgesehene Abbruchprämie.
Diese soll durch Erträge aus der Mehrwertabschöpfung sowie – sofern diese nicht ausreichen – einer Beteiligung der Kantone und des Bundes finanziert werden.
Nun will der Bundesrat sich aber nicht an der Abbruchprämie beteiligen.
Auch das widerspricht dem klaren Auftrag des Parlamentes. Die Regelungen zum Bauen außerhalb der Bauzonen liegen in erster Linie in der Kompetenz des Bundes. Er muß sich deshalb auch finanziell beteiligen und kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen.
Die Verordnung ist somit so wie in der Vernehmlassung vorliegend nicht akzeptabel und wird von der SAB zurückgewiesen.
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(pd)
(Bild: Der Tourismus sollte ausgenommen werden)