Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Hürde abgebaut für Gornerli-Stausee und andere Wasserkraftprojekte
Keine Verbands-Beschwerde mehr möglich
Hürde abgebaut für Gornerli-Stausee und andere WasserkraftprojekteKeine Verbands-Beschwerde mehr möglich

Hürde abgebaut für Gornerli-Stausee und andere Wasserkraftprojekte

Keine Verbands-Beschwerde mehr möglich
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Bisher mußten Energieprojekte für eine Förderung spätestens 2025 beginnen, Strom zu liefern. Diese Frist hat die zuständige Ständeratskommission gekippt.

Bei 16 Wasserkraftprojekten in der Schweiz soll außerdem keine Verbandsbeschwerde mehr erlaubt sein.

Es geht um Vorhaben in den Kantonen Wallis, Bern, Graubünden, Tessin und Uri. 

Im Wallis gehören dazu die Erweiterung des Stausees im Chummibort oberhalb von Grengiols. Und auch ein gänzlich neuer Stausee Gornerli im Gebiet Gorner oberhalb von Zermatt. Eine neue Bogenstaumauer in der Höhe von 85 Metern und der Länge von 245 Metern soll hier entstehen. Im Wallis sind insgesamt 8 Wasserkraftprojekte geplant (Walliser Zeitung berichtete).

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates unterstützt ein konzentriertes Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung, jedoch nicht ohne die Mitbestimmung der Standortgemeinden.

Zudem spricht sie sich dafür aus, mit gezielten Anpassungen am Verbandsbeschwerderecht die schnelle Realisierung der Wasserkraft-Projekte sicherzustellen, die mit dem Stromgesetz vom Stimmvolk gutgeheissen wurden.

Die Kommission hat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Änderung des Energiegesetzes (23.051) zugestimmt.

Ziel der Gesetzesänderung sind schnellere Entscheidungen über die Bewilligung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Elektrizität, wie sie für eine rechtzeitige Energiewende unerläßlich seien, so die Kommission.

„Es vergeht zuviel Zeit“

Aus Sicht der Kommission betont vergeht heute zu viel Zeit, bis Klarheit darüber besteht, ob eine Anlage gebaut werden kann oder nicht.

Sie unterstreicht, dass sich das Stimmvolk mit der deutlichen Annahme des Stromgesetzes in der Abstimmung vom 9. Juni 2024 auch für die dort erwähnten 16 Wasserkraft-Projekte ausgesprochen hat.

Keine Verbandsbeschwerde gegen 16 Wasserkraft-Projekte erlaubt

Diese demokratisch legitimierten Projekte sollen ohne Verzögerungen umgesetzt werden, weshalb die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, die Verbandsbeschwerde gegen diese Projekte ausschließen.

Eine Minderheit stellte sich gegen diese Einschränkung und betont dabei die rechtsstaatliche Bedeutung dieses Instrumentes.

Konzentriertes Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen

Für Solar- und Windenergieanlagen im nationalen Interesse sollen die Kantone ein besonderes Bewilligungsverfahren einführen.

Dieses neue Verfahren soll verschiedene Etappen des Bewilligungsprozesses zusammenfassen, die bis anhin einzeln bis vors Bundesgericht anfechtbar waren.

Zudem soll auf kein besonderer Richtplaneintrag mehr nötig sein, wenn eine Anlage in einem geeigneten Gebiet geplant ist (8 zu 3 Stimmen).

Gemeinden sollen mitreden können

Hingegen beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, daß keine Anlagen ohne Zustimmung der Standortgemeinden bewilligt werden sollen – es sei denn, ein Kanton beschließt eine andere Verteilung der Zuständigkeiten.

Bei Wasserkraftanlagen möchte die Kommission einstimmig am bewährten zweistufigen Verfahren (Konzession und Baubewilligung) festhalten.

Jedoch soll für Wasserkraftanlagen künftig keine Nutzungsplanung mehr nötig sein (7 zu 3 Stimmen), die Minderheit möchte hier am geltenden Recht festhalten.

Außerdem spricht sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen dafür aus, daß Erweiterungen von bestehenden Anlagen mittels einer Zusatzkonzession erfolgen können, welche die laufende Konzession der Anlage nicht beeinflussen.

Mehr Flexibilität beim Ersatz von Schutzgebieten

Weiter hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, daß schützenswerte Lebensräume nicht mehr zwingend im Rahmen des Bauprojektes ersetzt werden sollen.

Neu soll es möglich sein, diese Aufgabe an die Kantone zu übertragen und diese dafür finanziell zu entschädigen.

Eine Minderheit lehnt diese Lösung ab, da die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen so nicht garantiert sei. Schließlich ist es der Kommission ein Anliegen, den alpinen Solaranlagen nach Art. 71a Energiegesetz zum Durchbruch zu verhelfen.

Frist 2025 für Fördergelder fällt

Die Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, daß diese Anlagen auch dann finanziell mit Steuergeldern gefördert werden, wenn sie nicht bereits bis Ende 2025 einen Teil ihrer Produktion ins Stromnetz speisen, soweit das Gesuch bis zu diesem Zeitpunkt öffentlich aufgelegt wurde.

Eine Minderheit der Kommission ist hingegen der Ansicht, daß für diese Anlagen weiterhin ein Anreiz bestehen soll, schnellstmöglich Strom zu produzieren, sie lehnt diese Änderung daher ab.

Außerdem hat die Kommission der Initiative des Kantons St. Gallen 23.318 («Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten anpassen») mit 9 zu 3 Stimmen Folge gegeben, da zum jetzigen Zeitpunkt verschiedene politischen Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien noch immer in Diskussion sind.

(rm)
(Archivfoto Stausee)

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