
Urteil gegen Walliserkanne ZermattProzeß gegen Walliserkanne geht wohl in die nächste Instanz
Die Walliserkanne war Ende Oktober 2021 auf Anordnung des Walliser Staatsrats für zwei Wochen geschlossen worden, die skurrilen Bilder gingen um die Welt. Die Polizei fuhr schwere Geschütze auf und deponierte Beton-Elemente vor dem Eingang der Walliserkanne.
Urteil gegen Walliserkanne-Wirte in Zermatt
Das Bezirksgericht in Visp im Wallis hat Ende September Wirte des der Walliserkanne in Zermatt zu bedingten Geldstrafen verurteilt und folgte damit fast vollständig den Anträgen der Staatsanwaltschaft Oberwallis.
Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, der den Fall Walliserkanne vor Gericht gezogen hatte, obsiegte damit auf der ganzen Linie und gab sich dementsprechend nach der Urteilsbegründung zufrieden.
Das Vergehen der Wirte: Sie bedienten auch Gäste, die sich nicht der experimentellen Gen-„Impfung“ unterziehen wollten und kein „Zertifikat“ vorwiesen über die umstrittenen PCR-Tests.
Der Richter sprach Andreas Aufdenblatten der Widerhandlung gegen die umstrittene Covid-19-Verordnung, des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie der mehrfachen Hinderung einer Amtshandlung schuldig. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu 240 und eine Buße von 3120 Franken.
Seine Frau Nelli Aufdenblatten wurde der mehrfachen Hinderung einer Amtshandlung sowie des Siegelbruchs schuldig gesprochen. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu 150 Franken und eine Buße von 2250 Frankenn.
Ivan Aufdenblatten wurde der mehrfachen Hinderung einer Amtshandlung, des Siegelbruchs, der Drohung sowie der mehrfachen Beschimpfung verurteilt und erhielt eine bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken sowie eine Buße von 1800 Franken.
Dem damaligen Leiter der Zermatter Regionalpolizei, Sladan Stojanovic, der sich als weiterer privater Kläger neben der Staatsanwaltschaft Oberwallis am Prozeß beteiligte erhält wegen Drohung und Beschimpfung eine Genugtuung von 200 Franken und eine Parteientschädigung von 4500 Franken. Anwaltlich ließ er sich durch Rechtsanwalt Beat Rieder vertreten.
Die Familie Aufdenblatten aus Zermatt muß zudem 7800 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
Prozeß gegen Walliserkanne-WirteBezirksgericht berücksichtigte Fakten nicht