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Alles verjährt, Einstellungs-Verfügung der Staatsanwaltschaft
Mißbrauchsfälle im WallisAlles verjährt, Einstellungs-Verfügung der Staatsanwaltschaft

Mißbrauchsfälle im Wallis

Alles verjährt, Einstellungs-Verfügung der Staatsanwaltschaft
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Angehörige der katholischen Kirche hatten im Wallis jahrzehntelang Kinder und Jugendliche sexuell mißbraucht.

In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Wallis sind die Fälle zu lesen: Ein Mönch fotografierte nackte Buben, ein anderer lebte seine homosexuellen und pädophilen Neigungen aus, indem er Schülern in die Hose griff. Auch Mädchen wurden teilweise mißbraucht.

In der Abtei von Saint-Maurice soll es sogar ein professionelles Fotostudio im Dachgeschoß gegeben haben. Ob dort kinderpornographische Fotos erstellt wurden, bleibt unklar.

Verfahren wegen sexuellen Übergriffen eingestellt

All diese Fälle können juristische nicht mehr verfolgt werden. Es bleibt beim Vorverfahren.

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat diese Vefahren um Mißbrauch in der Walliser katholischen Kirche geschlossen.

Sie teilt mit, daß sämtliche Fälle verjährt sein.

Es wurde nicht rechtzeitig Strafanzeige gestellt.

Dami tein Strafverfahren aufgrund sexuellen Mißbrauchs eingeleitet werden kann, muß eine Strafanzeige binnen 3 Monaten erfolgen.

Über 1.000 an der Zahl

Ein Vorverfahren hatte die Staatsanwaltschaft Wallis im September 2023 eingeleitet. Die Kantonspolizei Wallis wurde beauftragt, mögliche Straftaten durch Geistliche im Wallis zu untersuchen.

Anlass für das Vorverfahren eine Studie zur Geschichte des sexuellen Mißbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts. In der Studie war die Rede von 1.000 Fällen.

Nur 36 Personen  meldeten sich jedoch bei der Polizei. 25 von ihnen zeigten rund 32 strafbare Handlungen an. Die angezeigten Mißbrauchshandlungne reichten bis ins Jahr 1946 zurück.

7 identifizierte mutmaßliche Täter sind zudem bereits verstorben.

Die Befragten hätten ihren Schmerz und ihre Wut über die Kirche, die nichts unternommen hat, zum Ausdruck gebracht, so die Staatsanwaltschaft. Sie seien sich bewußt, daß die Handlungen verjährt sind, und erwarteten nichts von der Justiz, außer daß Licht ins Dunkel gebracht werde und diese unerträglichen Handlungen nicht mehr vorkommen würden, so die Staatsanwaltschaft weiter.

(rm)

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