
Einige Bemerkungen zur Abschaffung der Emissionsabgabe
Eine Kolumne von Thomas Baumann
Der Staat kennt bekanntlich keine Scham: Wo er sich bedienen kann, bedient er sich. Und sei es gleich dreimal an demselben erwirtschafteten Franken. Ein Beispiel gefällig?
Wenn eine Firma Gewinn macht, dann fällt dort eine Gewinnsteuer an. Wird ebendieser Gewinn (d.h. was nach Abzug der Gewinnsteuer noch verbleibt) an die Eigentümer ausgeschüttet, dann unterliegt er dort selbstverständlich der Einkommenssteuer. Und sollte dieser sein Einkommen nicht in derselben Steuerperiode verzehren, dann zahlt er gleich nochmals Vermögenssteuer obendrauf.
Der Staat bedient sich aber nicht bloss an Gewinnen – selbst bei Bankrotteuren langt er gerne zu. Aber natürlich nicht erst, nachdem das Unternehmen schon tot im Strassengraben liegt – denn da gibt es selbst für den Staat nichts mehr zu holen – sondern wenn es noch voller Hoffnung und Zuversicht in eine verheissungsvolle Zukunft schreitet. Ganz nach dem Motto: Wer will sich schon als kümmerlicher Aasgeier von kargen Skeletten nähren, wenn er stattdessen als stolzer Adler dem Prometheus die Leber aus dem Körper reissen kann? Diese Steuer nennt sich Emissionsabgabe – und über deren Abschaffung wird in rund zwei Wochen abgestimmt.
Die faulen Argumente des Gewerbeverbands
Ihr Kolumnist ist also gegenüber einer Abschaffung der Emissionsabgabe – einer Abgabe, die bei der Ausgabe von Eigenkapital anfällt – alles andere als negativ voreingenommen. Doch unlängst fiel ihm die Abstimmungszeitung des Schweizerischen Gewerbeverbands zu dieser Vorlage in die Hände. Das Mindeste was man dazu sagen kann: Die Argumentation SGV kommt nicht gerade hochgestochen daher. Oder noch etwas deutlicher gesagt: Argumentativ ist sie ein Tiefflieger.
Zuerst kommt in einem Interview Finanzminister Ueli Maurer zu Wort. Er meint, dass nicht nur Unternehmer von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren, sondern auch Konsumenten und Arbeitnehmer, denn die Unternehmer „überwälzen die Last an Arbeitnehmende, Kapitalgeber, Konsumenten etc., indem sie entweder die Löhne senken oder die Preise erhöhen.“ Die Abschaffung der Emissionsabgabe führe „zudem dazu, dass Arbeitsplätze geschaffen werden.“
Das ist ein bisschen Zuviel des Guten: Entweder schaffen es die Unternehmer, die Abgabe auf die Konsumenten und Arbeitnehmer zu überwälzen – dann hat sie jedoch keinen Einfluss auf die Zahl der Arbeitsplätze. Oder die Emissionsabgabe führt tatsächlich zu einer Reduktion der Zahl der Arbeitsplätze – was aber nur dann geschieht, weil die Unternehmen die Abgabe eben nicht (vollständig) an Konsumenten oder Arbeitnehmer überwälzen können. Also entweder – oder; aber nicht sowohl – als auch.
Das falsche Argument von den Start-ups
Gerne drückt der SGV in seiner „Gewerbezeitung“ genannten Abstimmungspropaganda auf die Tränendrüsen. Den kleinen Start-ups werde in der kritischen Gründungsphase der Saft abgezapft. 2020 „wurden an die 45’000 neue Unternehmen gegründet. Erstmals wurden mehr als zwei Milliarden Franken in Start-ups investiert.“ Bei einer Emissionsabgabe von 1% auf wären das also 20 Millionen Franken. 20 von insgesamt 250 Millionen, die der Bund jährlich mit der Emissionsabgabe einnimmt. Das ist nicht nichts. Jedoch: Was ergibt 2 Milliarden dividiert durch 45’000? Ebenfalls rund 45’000. Wenn man die Investitionen von zwei Milliarden durch die Zahl der Start-ups dividiert, erhält man einen (durchschnittliche ) Betrag von 45’000 Franken investiertes Kapital pro Unternehmen.
Da die Emissionsabgabe erst bei einer Eigenkapitalaufnahme von mehr als einer Million Franken zur Anwendung kommt, kann man sich leicht ausrechnen, dass Start-ups wohl nur sehr selten davon betroffen sind. Mit anderen Worten: Das Argument ist ein klassischer Rohrkrepierer.
Keine Steuer ohne negative Anreizwirkungen
Ein häufig wiederholtes Argument ist auch, dass es ungerecht sei, dass ein Unternehmen schon besteuert werde, bevor es überhaupt Gewinn gemacht habe. Ein weiterer Grund, warum man auch hier gerne auf das Beispiel der Start-ups zurückgreift, denn dort ist dieser Sachverhalt offensichtlich.
Mitte-Nationalrat Leo Müller meint in der Anstimmungszeitung sogar: „Der Einnahmenausfall aus der Emissionsabgabe wird in kurzer Zeit durch Mehreinnahmen bei den Gewinnsteuern kompensiert.“ Da kann man nur sagen: Bitte nicht! Ausser man will dem Staat unbedingt Mehreinnahmen verschaffen.
Doch wenn man schon eine Emissionsabgabe und eine Gewinnsteuer gegeneinander aufrechnen will: Bei einer Gewinnsteuer sind die Anreizwirkungen in der Regel noch gravierender als bei einer Steuer die alle gleich betrifft. Hohe Gewinne sind in der Regel mit hohem Risiko verbunden, das ist ein Grundgesetz der Ökonomie. Je mehr nun solche Gewinne wegbesteuert werden, desto weniger lohnt es sich für sich für Unternehmer, Risiken einzugehen. Hätten sie die Wahl, dann würden sie wohl eher eine Reduktion der Gewinnsteuer, als eine Abschaffung der Emissionsabgabe wählen.
Immerhin: Hier kommt nun möglicherweise das beste Argument für die Abschaffung der Emissionsabgabe ins Spiel. Da die OECD den Minimalsteuersatz für Unternehmensgewinne neu auf 15 Prozent festlegen will, eine Emissionsabgabe also nicht mehr durch tiefere Gewinnsteuern kompensiert werden kann, hätten Unternehmen in der Schweiz durch das Weiterbestehen der Emissionsabgabe tatsächlich neu einen echten Wettbewerbsnachteil.
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