
Lohnerhöhungen für Gebäudetechniker und Ofenbauer im WallisEtwas mehr Lohn
„Bedeutender sozialer Fortschritt und erfreuliche Lohnerhöhungen für die Mitarbeiter des GAV der Gebäudetechnik und Gebäudehülle sowie Ofen – und Kaminbau im Kanton Wallis!“, so die Gewerkschaften des Wallis in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Gewerkschaften berichten:
Die Sozialpartner des neuen GAV für das Bautechnikhandwerk, zu dem die Beschäftigten gehören, die bisher vom GAV für Gebäudetechnik und Gebäudehüllen und des GAV für Ofen- und Kaminbau profitiert haben, haben eine Vereinbarung getroffen, die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Lohnerhöhungen ermöglicht. Darüber hinaus werden auch Auszubildende in diesen Gesamtarbeitsvertrag miteinbezogen.
Zwei Gesamtarbeitsverträge in einem zusammengefaßt
Bisher waren die Arbeitsbedingungen von Spengler, Dachdeckern, Sanitär- und Heizungsinstallateure im GAV für die Gebäudetechnik und Gebäudehülle und die Ofen- und Kaminbauer hatten einen eigenen GAV. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es angesichts der Nähe der Berufe sinnvoller sei, alle diese verschiedenen Branchen in einer Vereinbarung zusammenzufassen, haben die Sozialpartner den GAV für das Bautechnikhandwerk im Kanton Wallis ins Leben gerufen. Ab Januar 2025 sind mehr als 3.500 Beschäftigte und rund 400 Unternehmen von seinem Anwendungsbereich betroffen.
Erhöhung des Ferienanspruchs
Mit dieser neuen Vereinbarung erhalten die Mitarbeiter ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie 51 Jahre alt werden, einen zusätzlichen Ferientag pro Jahr, um ihren Ferienanspruch ab dem Jahr, in dem sie 56 Jahre alt werden, auf 30 Tage zu erhöhen. Somit haben in 5 Jahren alle Arbeitnehmer ab 51 Jahren Anspruch auf 6 Wochen Ferien. Es ist jedoch zu beachten, dass die Reisezeit nicht mehr in die Berechnung von Überstunden einfließt.
Erhöhung der Real- und Mindestlöhne
Per 1.Januar 2025 werden alle Monatslöhne unter Fr. 5’900.- brutto um 75 Franken erhöht. Zudem werden die Mindestlöhne (ausgenommen die Ofen- und Kaminbauer) um 20 Rappen im Jahr 2026 und 20 Rappen im Jahr 2028 erhöht. Diese Erhöhung der Mindestlöhne ermöglicht es auch, Unternehmen vor Lohndumpingpraktiken zu schützen, da die Mindestlöhne der Maßstab dafür sind, ob die Lohnpraktiken des Sektors eingehalten werden.
Auch Auszubildende, die vom GAV profitieren
Um ihre Integration und Identifikation mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu verbessern, werden auch Auszubildende in den Geltungsbereich des neuen GAV einbezogen.
Auch wenn der Austausch manchmal lebhaft war, betonen die Sozialpartner die Qualität des sozialen Dialogs und begrüßen die Umsetzung dieses neuen Gesamtarbeitsvertrages, der bis zum 31. Mai 2030 in Kraft sein wird.
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(pd)