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Außergewöhnliche Beschlagnahmung von archäologischen Artefakten
Kantonspolizei Wallis agiert gegen Person mit MetalldetektorAußergewöhnliche Beschlagnahmung von archäologischen Artefakten

Kantonspolizei Wallis agiert gegen Person mit Metalldetektor

Außergewöhnliche Beschlagnahmung von archäologischen Artefakten
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Schatzsucher von historischen Werten, die mit Metalldetektoren unterwegs sind, sind im Wallis von den Behörden nicht gut gelitten.

Wie die Kapo Wallis erst jetzt kommunziert, hatte sie Mitte Mai 2024 wurde „eine Person auf frischer Tat ertappt“, als sie illegal nach archäologischen Objekten suchte.

Eine große Menge an archäologischen Artefakten wurde entdeckt und beschlagnahmt, berichtet sie. 

Ein außergewöhnlicher Fund im Rahmen der Erhaltung des Schweizer Kulturerbes, so die Kantonspolizei Wallis.

Im Rahmen der gemeinsamen Ermittlungen des kantonalen Amtes für Archäologie und der Kantonspolizei wurde ein zum Tatzeitpunkt 51-jähriger Schweizer festgenommen.

Er wurde auf frischer Tat ertappt, als er mit einem Metalldetektor ohne Bewilligung illegal nach archäologischen Objekten suchte. Diese Tätigkeit stelle „einen schweren Verstoß gegen das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) sowie gegen die kantonalen Rechtsgrundlagen über den Natur- und Heimatschutz (kNHG und kNHV) dar“, so entrüstet sich die Kantonspolizei über den Person, die Kulturgüter mit einem Metalldetektor suchte und sicherte.

Der Mann hatte eine ganze Sammlung, so die Kapo Wallis:

Im Zuge der Ermittlungen wurde eine beeindruckende Sammlung archäologischer Artefakte entdeckt und beschlagnahmt, „die von unschätzbarem Wert für die Geschichte unseres Kantons sind“.

Dazu zählen Schmuckstücke und Werkzeuge aus der Bronzezeit (ca. 2000 v. Chr.) bis in die Gegenwart, mehrere keltische, römische, mittelalterliche, moderne und zeitgenössische Münzen sowie weitere Gegenstände. Aufgrund ihres historischen Wertes gehören diese Funde zum kulturellen Erbe und dürfen nicht privat angeeignet werden, so die Kantonspolizei Wallis.

Die Ermittlungen führten zudem zur Festnahme eines 49-jährigen Schweizers, der sich derselben Praktiken bedient hatte.

Diese in der Schweiz einmalige Beschlagnahmung verdeutliche, wie sehr diese Aktivitäten die Erhaltung des archäologischen Erbes gefährden, behauptet die Kantonspolizei Wallis, die unterschlägt, daß diese Kulturgüter ohne diese Personen ja gar nicht gefunden und erhalten worden wären.

Diese unerlaubten Nachforschungen zerstören unwiederbringlich den Kontext, in dem die Objekte gefunden werden, und entziehen Forschern sowie der Öffentlichkeit wertvolle Informationen über die Geschichte und Kultur ihrer Region, so die Kantonspolizei Wallis weiter.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet und weist darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Erinnerung an die Bevölkerung durch die Kantonspolizei Wallis:

Die Verwendung von Metalldetektoren für die Suche nach historischen oder archäologischen Objekten, auch aus modernen und zeitgenössischen Epochen, ist ohne vorherige Bewilligung des kantonalen Amtes für Archäologie auf dem gesamten Kantonsgebiet strengstens untersagt.

Auch für die Einfuhr von Kulturgütern aus anderen Ländern gilt eine Meldepflicht. Wer dagegen verstößt, muß mit hohen Strafen rechnen, die von Geldstrafen bis hin zu Gefängnis reichen.

Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, verdächtige Aktivitäten zu melden und sich an die Regeln zu halten, „die unser gemeinsames Erbe schützen“.

Weiter: Wenn Sie einen antiken oder archäologischen Gegenstand finden, müssen Sie ihn unbedingt den zuständigen Behörden melden und dürfen ihn nicht von der Stelle entfernen, an der er gefunden wurde.

Der Erhalt des archäologischen Erbes ist eine kollektive Verantwortung. Jeder Fund muß sorgfältig behandelt werden, um sicherzustellen, „daß er unser Verständnis der Geschichte bereichert und mit allen geteilt wird“, so schließt die Kapo Wallis.

(pd, rm)

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