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Projekt "Hochwasserschutz Triftbach"
Hochwasserschutz in ZermattProjekt "Hochwasserschutz Triftbach"

Hochwasserschutz in Zermatt

Projekt "Hochwasserschutz Triftbach"
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Zuletzt wütete ein Hochwasser in Zermatt, es wurden Häuser überschwemmt und es gab eine große Zerstörung.

Nun soll die Berggemeinde sicherer gemacht werden.

Die Einwohnergemeinde Zermatt legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Naturgefahren und nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonalen Dienststellen ein Hochwasserschutzprojekt auf.

Das Auflageprojekt „Hochwasserschutz Triftbach Zermatt“, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt und gestützt auf Art. 27 und Art. 31 ff. des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB), liegt gegenwärtig somit zur sogenannten öffentlichen Einsichtnahme auf.

Rodungsgesuch

Das zugehörige Rodungsgesuch ist integrierender Bestandteil des Auflagedossiers.

Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.

Einsprachen gegen das Hochwasserprojekt

Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 3. Februar 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.

Videos zeigen Wucht der Wassermassen: Hochwasser in Zermatt

(rm, pd)
(Archivbild Hochwasser Zermatt 2024, Standbild aus Video)

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