
Walliser Grünen-Nationalrat Christophe Clivaz will schweizweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Gerade wurde ein Verbot der Einweg-E-Zigaretten im Wallis auf kantonaler Ebene im Großen Rat durchgebracht und bereits ist ein schweizweites Verbot in der Diskussion.
Diese wurde von Walliser Grünen-Nationalrat Christophe Clivaz angestoßen. Bereits 2023 reichte er im Parlament eine Motion ein. Sie wurde 2024 gegen den Willen des Bundsrats vom Schweizer Parlament angenommen.
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dahingehend anzupassen, dass der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten („Puff Bars“) verboten ist“, so der Wortlaut dieser.
Clivaz begründet sie wiefolgt:
„Seit 2020 gibt es auf dem schweizerischen Markt neue elektronische Wegwerfzigaretten („Puff Bars“), die vor allem bei Jugendlichen in der Vorpubertät und Pubertät immer beliebter werden. Der Nikotingehalt dieser Einwegprodukte kann unter Umständen hoch sein. Zum Teil liegt er sogar über der gesetzlich zugelassenen Menge von 20 mg/ml – einer Menge, die bei herkömmlichen Zigaretten mehreren Hundert Zügen entspricht, also mehr als einer Packung Zigaretten.
Die auf dem Markt erhältlichen „Puff Bars“ enthalten Aromastoffe und häufig Nikotin in Form von Nikotinsalz – ein Nikotinsalz, das zwar nicht gefährlicher als Nikotin ist, aber ein viel höheres Suchtpotenzial aufweist. Die Tabakprävention ist besorgt über das hohe Suchtpotenzial für Junge, denn deren Gehirn ist noch nicht fertig ausgebildet.
Ausserdem enthalten die farbigen Produkte, die wie grosse Kugelschreiber aussehen, süsse und fruchtige Aromen, und auf den sozialen Netzwerken werden sie aggressiv beworben, um gezielt Kinder und Jugendliche anzusprechen.
Auch aus ökologischer Sicht sind elektronische Einwegzigaretten sehr problematisch. Obschon sie Komponenten aus Plastik sowie elektronische und chemische Bestandteile enthalten, landen sie oft im normalen Abfall, wenn nicht sogar in der Natur.
Eine von Unisanté in Lausanne in Zusammenarbeit mit der Organisation „Gesundheitsförderung Wallis“ durchgeführte Studie hat kürzlich das Ausmass der erwähnten Problematik bei den Jungen in der Westschweiz bestätigt. 59 Prozent der Jungen im Alter von 14 bis 25 Jahren haben schon solche Zigaretten konsumiert; 12 Prozent konsumieren sie häufig (an 10 oder mehr Tagen in den letzten 30 Tagen), wobei dieser Wert bei den 14- bis 17-Jährigen bei 9 Prozent liegt.
Angesichts dieses Befunds und beruhend auf einem Expertenkonsens wurde am 1. Februar 2023 in der „Revue Médicale Suisse“ die Empfehlung veröffentlicht, den Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten zu verbieten.
Es ist dringend notwendig, dass die Politik sich dieses Problems annimmt und entsprechende Massnahmen getroffen werden. Angesichts der raschen Zunahme dieser Produkte, die für die Gesundheit der Jugendlichen in der Vorpubertät und Pubertät besonders schädlich und aus ökologischer Sicht wirklich problematisch sind, muss das Tabakproduktegesetz angepasst und der Verkauf von „Puff Bars“ verboten werden.“
Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen. Dies, obwohl der Bundesrat die Ablehung der Motion wollte, was er wiefolgt begründete:
„Da elektronische Einwegzigaretten wenig kosten, verschiedene Aromastoffe enthalten und leicht erhältlich sind, sind sie für Jugendliche attraktiv und werden von vielen konsumiert. Die meisten dieser Produkte enthalten jedoch Nikotin, das ein hohes Suchtpotenzial aufweist. Auch wenn diese Produkte eine weniger schädliche Alternative für Rauchende darstellen können, sind sie für die Bekämpfung des Tabakkonsums uninteressant, da andere, wiederaufladbare elektronische Zigaretten auf dem Markt erhältlich sind.
Zudem werfen diese Produkte Umweltfragen auf (Hendlin YH. Alert: Public Health Implications of Electronic Cigarette Waste. Am J Public Health. 2018 Nov;108(11):1489-1490). Eine elektronische Einwegzigarette ist so konzipiert, dass sie nicht wieder aufgeladen und ihre Batterie nicht ausgetauscht werden kann, was sie im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft und die Ressourcenschonung zu einem kritischen Produkt macht. Jedes dieser Erzeugnisse ist mit einer Lithium-Ionen-Batterie mit einer Kapazität von mehreren hundert Milliamperestunden ausgestattet.
Der Bundesrat beantragt dennoch aus folgenden Gründen die Ablehnung der Motion:
Auch wenn in mehreren Ländern entsprechende Schritte eingeleitet wurden, gibt es derzeit kein solches Verbot in der Europäischen Union. Ein auf die Schweiz beschränktes Verkaufsverbot für elektronische Einwegzigaretten würde daher ein neues technisches Handelshemmnis schaffen. Diesbezüglich ist das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) zu berücksichtigen, wonach die technischen Vorschriften auf diejenigen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abgestimmt werden müssen (Art. 4 THG).
Im Bereich der Gesundheitspolitik sind mehrere Gesetzesänderungen im Gange, die bereits einen besseren Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Jugendlichen ermöglichen sollen. Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327), das 2024 in Kraft treten soll, untersagt den Verkauf dieser Produkte an Minderjährige. Es sieht auch Einschränkungen der Werbung für diese Produkte vor und beschränkt ihren Nikotingehalt auf 20 mg/ml. Die Werbeeinschränkungen werden mit der Revision des TabPG, zu der Mitte 2023 eine Botschaft an das Parlament überwiesen wird, noch verschärft. Schliesslich hat der Bundesrat am 26. Oktober 2022 die Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (TStG; SR 641.31) verabschiedet, die eine Steuer für elektronische Zigaretten wiedereinführt und eine höhere Besteuerung der Einweg-E-Zigaretten vorsieht. Die höhere Steuer auf elektronischen Einwegzigaretten soll verhindern, dass Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Konsum dieser Produkte anfangen, da sie eine abschreckende Wirkung auf Jugendliche mit ihren begrenzten finanziellen Mitteln hat. Sie würde somit zum Schutz ihrer Gesundheit beitragen (siehe Art. 118 Abs. 1 BV).
In Bezug auf die Umweltproblematik gilt die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620) bereits für elektronische Zigaretten. Diese müssen somit von den Konsumierenden zurückgegeben und von den Herstellern kostenlos zurückgenommen werden. Letztere sind verpflichtet, eine umweltgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Entsorgung sicherzustellen. Ausserdem arbeitet die Stiftung SENS (www.erecycling.ch) als Expertin für die nachhaltige Wiederverwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten derzeit an einer Branchenlösung, um die Sammlung und das Recycling dieser Geräte zu verbessern.
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Ip. 22.3848 Gugger „Entsorgung von giftigem E-Zigarettenabfall regeln“ festgehalten hat, verfügt der Bundesrat zudem mit Artikel 30a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) bereits über eine gesetzliche Grundlage, um Einwegprodukte zu verbieten, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Ob sich ein solches Verbot rechtfertigen liesse, bedürfte einer vertieften Prüfung, bei welcher der Nutzen und die Umweltschädlichkeit von elektronischen Einwegzigaretten gegeneinander abzuwägen wären. Auch wären mildere Mittel zu prüfen.“
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(rm)