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Erleichterung für Zweitwohnungsbesitzer und Hoteliers
Bund will das Meldewesen in der Beherbergung digitalisierenErleichterung für Zweitwohnungsbesitzer und Hoteliers

Bund will das Meldewesen in der Beherbergung digitalisieren

Erleichterung für Zweitwohnungsbesitzer und Hoteliers
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Weniger Bürokratie? Bis Beamte sowas wie die Digitalisierung entdecken dauert es oft Jahrzehnte. Nun soll das Beherbergungswesen bzw. der Meldezwang in der Schweiz auch digital durchgeführt werden können. 

Das Meldewesen in der Beherbergung soll schweizweit digitalisiert werden. Dies solle aber keineswegs gleich sondern erst „mittelfristig“ irgendwann geschehen.

Gerade für Tourismuskantone wie das Wallis mit vielen Hotels, Herbergen und Zweitwohnungen ist dies eine wichtige Sache. 

Zuerst müssen Gesetze und Verordnungen angepaßt werden, was wiederum seine Zeit dauert, denn die Mühlen der Staatsangestellten mahlen stets langsam.

Somit sollen die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) revidiert und die Plattform „Einfache Verwaltung“ bzw. Englisch „EasyGov“ mittelfristig um den Behördengang «Meldewesen für die Beherbergung» ergänzt werden. Dazu haben das SECO und das SEM am 17. Januar 2025 „einen Bericht publiziert“.

Die Motion 21.4426 «Schluß mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung» beauftragt den Bundesrat, die Meldepflicht bei gewerbsmäßiger Beherbergung von Gästen künftig über eine nationale digitale Lösung abzuwickeln.

Begleitgruppe eingerichtet

Die Vollzugshoheit und die föderalen Kompetenzen sollen dabei gewahrt bleiben. Im Auftrag des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO und des Staatssekretariates für Migration SEM hat das Beratungsunternehmen Eraneos eine Grundlagenstudie zur Digitalisierung des Meldewesens erarbeitet.

Die Studie wurde von einer Begleitgruppe bestehend aus wichtigen Interessensgruppen (Bundesstellen, kantonale Stellen, Tourismusverbände) begleitet.

Vollzug des Meldewesens durch die Kantone

Die Studie zeige die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Meldewesens auf. So vollzögen heute etwa die Kantone das Meldewesen, weshalb sich die Prozesse sehr heterogen gestalten.

Es gebe beispielsweise Kantone, in denen zusätzlich zu den ausländischen Gästen auch die Schweizer Gäste gemeldet werden müssen.

Zudem seien viele Aktöre in den Vollzug involviert. Das bedeute, daß viele Interessen und Schnittstellen berücksichtigt werden müssen.

Handschriftliche Unterschrift wird heute immer noch verlangt

Ferner zeige die Studie, daß die Digitalisierung des Meldewesens eine Revision der VZAE erfordere. Diese verlange heute von der beherbergten Person eine handschriftliche Unterschrift.

Für die Digitalisierung des Meldewesens sei es also zwingend, daß entweder die Pflicht zur handschriftlichen Unterschrift wegfalle oder daß Alternativen zur handschriftlichen Unterschrift anerkannt werden.

Beamte entdecken das Instrument der E-Mail

Für die Übermittlung der Meldedaten von den Beherbergungsbetrieben an die Kantone wurden im Rahmen der Studie verschiedene Varianten geprüft.

Die Studie empfiehlt, hierfür eine E-Mail-Lösung umzusetzen.

Administrative Belastung reduzieren

Der Bund mißt der Digitalisierung des Meldewesens eine hohe Priorität bei, so heißt es weiter.

Aufgrund der hohen Komplexität der Arbeiten und des erheblichen Koordinationsaufwands werden die weiteren Arbeiten aber „einige Zeit beanspruchen“.

Als nächstes solle die VZAE revidiert werden. Hierfür ist frühestens im Jahr 2026 eine Vernehmlassung vorgesehen.

Im Anschluß daran soll für die Übermittlung der Meldedaten von den Beherbergungsbetrieben an die Kantone auf der Plattform „EasyGov“ ein Behördengang «Meldewesen für die Beherbergung» entwickelt werden.

Das solle den Kantonen ohne digitales Meldesystem erleichtern, den Beherbergungsbetrieben die digitale Meldung der Gästedaten zu ermöglichen. In Kantonen mit bereits etablierten und gut funktionierenden digitalen Meldesystemen wie beispielsweise Basel-Stadt oder Freiburg kann die Meldung der Gästedaten weiterhin mit den bestehenden Systemen erfolgen.

Der Bund wolle damit einen Schritt weiter gehen als die Empfehlungen der Studie von Eraneos. Das gewählte Vorgehen hat den Vorteil, daß die Übermittlung der Meldedaten von den Beherbergungsbetrieben an die Kantone noch einfacher und effizienter erfolgen wird als mit einer E-Mail-Lösung.

Dadurch würde die administrative Belastung für die Beherbergungsbetriebe zusätzlich reduziert. Die Implementierung des Behördengangs «Meldewesen für die Beherbergung» auf EasyGov erfolgt voraussichtlich im Jahr 2028.

Weiterführende Informationen

(pd, rm)

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