Bei illegaler Autowäsche auf Privatarealen drohen saftige BußenAutowäsche auf Privatgelände: Nicht immer erlaubt
Es ist fast schon ein Ritual: Im Frühling wird das Auto nach dem Schmutz des Winters auf Hochglanz gebracht. Aber ist die früher so übliche Autowäsche auf dem heimischen Vorplatz eigentlich erlaubt?
Der Autogewerbe-Verband erläutert die Waschregeln und wirbt für eine Autowäsche bei seinen Mitgliedern.
Noch in den 1980er-Jahren war es ein alltäglicher und vor allem samstäglicher Anblick: Auf den Vorplätzen von Schweizer Ein- und Mehrfamilienhäusern wurde das Auto gewaschen.
Heute sieht man das kaum mehr – was nicht nur mit immer hektischeren Zeiten und mittlerweile sehr pflegsamen Waschanlagen zu tun hat, sondern vor allem mit Umweltbewußtsein und mit dem Gewässerschutzgesetz (GSchG).
Es verbietet, schädliche Fremdstoffe in Gewässer einzuleiten. Also etwa jene Fette, Öle oder Bremsstäube, die eine Autowäsche löst, oder auch die Reinigungsmittel selbst.
Kanalisation und Gemeinde entscheiden
Als verboten sollte die Autowäsche auf öffentlichem Grund (zum Beispiel am Strassenrand) betrachtet werden: Das Oberflächenwasser fliesst in der Regel direkt in Gewässer. Auf Privatgrund (etwa dem Stellplatz daheim) sollte der Boden befestigt sein (beispielsweise Asphalt oder Beton). Entscheidend ist aber, was darunter steckt. Bei Kanalisation im Trennsystem wird in die Natur entwässert – Autowaschen ist verboten. Beim Mischsystem dagegen fliesst das Wasser in die Abwasserreinigung.
Dann kann Waschen erlaubt sein – falls die Gemeinde es gestattet. Deshalb ist eine Anfrage an die Gemeinde doppelt nützlich: Einerseits weiss neben Eigentümern oder der Verwaltung das Bauamt zur Kanalisation Bescheid.
Und fast jede Gemeinde hat Regeln zur Autowäsche. Oft sind beispielsweise Hochdruckreiniger, die noch mehr Schadstoffe lösen, tabu; teils ist die Autowäsche nur auf speziellen Reinigungsplätzen erlaubt. Übrigens: Immer verboten sind Motor- oder Unterbodenwäschen.
Fazit
Eine Autowäsche auf dem heimischen Grundstück ist im Zweifel eher verboten als erlaubt. Die Strafandrohungen für Verstöße sind exorbitant und gehen hin bis zu Haft. Zwar kommt es in der Praxis selten so drastisch, doch bereits Fahrlässigkeit führt schnell zu hunderten Franken Buße.
Deshalb lautet die Empfehlung: Lieber gleich auf Profiwaschangebote setzen, ob Waschstraße, Selbstbedienungsportalanlage oder Selbst-Waschbox.
Bei diesen Anlagen wird das Abwasser vorschriftsgemäß behandelt.
Somit besteht keine Gefahr für die Umwelt – und moderne Anlagen sind sehr schonend für das Auto.
AGVS-Garagisten betreiben übrigens nicht nur häufig solche Anlagen, sondern sind mit ihrem Fachwissen auch sonst die ersten Ansprechpartner für alle Belange rund um perfekte Fahrzeugpflege – zudem übernehmen sie auf Wunsch häufig gerne eine professionelle detaillierte Rundumpflege ganz nach Wunsch.
(pd)


